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Magdeburg, den 22.02.2008

Bundestag berät Novellierung des Waffengesetzes / Hövelmann: Verbot von Anscheinswaffen ist Beitrag zur inneren Sicherheit

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 037/08 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 037/08 Magdeburg, den 22. Februar 2008 Sperrfrist: 12.00 Uhr Bundestag berät Novellierung des Waffengesetzes / Hövelmann: Verbot von Anscheinswaffen ist Beitrag zur inneren Sicherheit Der Deutsche Bundestag berät am heutigen Freitag in zweiter und dritter Lesung über die Novellierung des Waffengesetzes. Auf Antrag des Bundesrates soll es auch zu einem Verbot des Führens von täuschend echt aussehenden Waffenimitaten, der sogenannten Anscheinswaffen, kommen. In der Debatte erklärt Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Aus meiner Sicht hat das Gesetz dadurch eine wesentliche Verbes­serung erfahren. Die Neuregelungen zum Führen von An­scheinswaffen und Messern bringen den Bürgerinnen und Bürgern mehr Sicherheit und führen zu mehr Handlungs­sicherheit bei Polizisten im Einsatz.¿ Ende Mai/Anfang Juni 2007 hatten sich die Innenminister der Länder bei ihrer Tagung in Berlin dafür ausgesprochen, das Führen von Waffenimitaten zu verbieten. Im Entwurf der Bundesregierung für eine Novellierung des Waffengesetzes waren zunächst nur Nachbildungen von Kriegswaffen und Pumpguns angesprochen worden. Auf Antrag Sachsen-Anhalts hatte der Bundesrat deshalb am 20. Dezember 2007 beschlos­sen, ein weitreichendes Verbot von Anscheinswaffen zu for­dern. Ein Waffenrechtsexperte des Magdeburger Innenministe­riums hatte diese Position bei einer Anhörung im Bundestag in der vergangenen Woche untermauert. ¿Eine Auswertung unseres Meldedienstes ergab für Sachsen-Anhalt im Jahr 2007 insgesamt 38 Vorfälle, bei denen insbe­sondere Kinder, Jugendliche und Heranwachsende mit Softair-Waffen hantierten¿, so Hövelmann heute im Bundestag. ¿Eine Vielzahl von Ereignissen mit Waffenimitaten zeigt deren Gefähr­lichkeit und hat sogar schon zum Einsatz von Schusswaffen durch Polizeibeamte geführt.¿ Der Minister schildert ein Beispiel aus Nordrhein-Westfalen, bei dem ein Mann mit einer Pistole auf einem Schulhof herumfuchtelte. Als die Polizei eintraf, richtete der mutmaßliche Amokläufer seine Waffe auf eine 24jährige Polizistin. Die junge Frau feuerte zwei Warnschüsse ab und schoss dem Mann dann gezielt in den Oberschenkel. Als sie ihm die Waffe entriss, wunderte sie sich sofort über das Gewicht: Die Pistole war viel zu leicht. Der psychisch gestörte Mann hatte mit einer sogenannten Softair-Pistole hantiert, einer Spielzeugwaffe, die Plastikkügelchen verschießt. ¿Wenn Gegenstände aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes den Anschein erwecken, es handele sich um Schusswaffen, ist ein Polizeieinsatz mit großen Risiken verbunden¿, unterstreicht Hövelmann. ¿Hier muss der Gesetzgeber präventive Regelungen schaffen, und zwar bevor im schlimmsten Fall Menschenleben zu beklagen sind.¿ Im Bundestag weist Hövelmann über den heute zur Abstimmung stehenden Gesetzestext hinaus: ¿Generell sehe ich überhaupt keinen Bedarf für Gegenstände, die aussehen wie echte Waffen. Wir sollten gemeinsam die weiteren Entwicklungen genau beobachten und erforderlichenfalls das Gesetz in der Zukunft weiter ver­schärfen. Dabei dürfen Erwerbs- und Handelsverbote kein Tabu-Thema sein.¿ Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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