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Magdeburg, den 22.02.2008

Land stockt Bundesmittel auf und entlastet damit Kommunen Arbeitsmarktprogramm ?Kommunal-Kombi? für Arbeitslose über 50 Jahre

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 028/08 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 028/08 Magdeburg, den 22. Februar 2008 Land stockt Bundesmittel auf und entlastet damit Kommunen Arbeitsmarktprogramm ¿Kommunal-Kombi¿ für Arbeitslose über 50 Jahre Mit mehr als 25 Millionen Euro will das Land Sachsen-Anhalt das im Januar in Kraft getretene Arbeitsmarktprogramm des Bundes ¿Kommunal-Kombi¿ aufstocken. Damit können bis 2012 rund 2600 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose über 50 Jahre geschaffen werden. Diese Arbeitsplätze im kommunalen Bereich sind innerhalb der Gesamtlaufzeit des Programms (2008-2012) auf drei Jahre befristet. Einstellungen sind bis Ende 2009 möglich. ¿Das Bundesprogramm gilt für alle Landkreise und kreisfreien Städte, die zwischen August 2006 und April 2007 eine durchschnittliche Arbeitslosenquote von mindestens 15 Prozent hatten. Das waren in Sachsen-Anhalt bis auf den Bördekreis alle Landkreise¿, erläutert Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff. ¿Rein theoretisch stellt der Bund damit Geld für 15800 Förderfälle bereit. Zahlungsvoraussetzung ist allerdings, dass 50 Prozent der Mittel von der Kommune aufgebracht werden. Das ist angesichts der Finanzlage unserer Kommunen illusorisch. Finanzminister Jens Bullerjahn hat sich stark dafür engagiert, dass das Land einen Großteil der Kostenlast übernimmt, die sonst von den Kommunen allein zu schultern wäre.¿ ¿Kommunal-Kombi¿ sieht Arbeitsplätze im kommunalen Bereich zu ortsüblicher Bezahlung vor. Der Bund stellt je Arbeitsplatz maximal 800 Euro bereit (500 Euro Lohnostenzuschuss, 200 Euro Zuschuss zur Sozialversicherung und 100 Euro für über 50-jährige Langzeitarbeitslose. Vorausgesetzt wird allerdings eine 50:50-Finanzierung, die Sachsen-Anhalt nicht leisten kann. Vom Land kommen je Arbeitsplatz 220 Euro plus 50 Euro Sachkostenzuschuss, von den Kommunen zusätzlich mindestens 70 Euro im Monat. Ihren Kostenanteil sparen die Kommunen durch sinkende Ausgaben für Kosten der Unterkunft bei Hartz-IV-Empfängern ein. Nach jetzigen Vorstellungen, die noch mit kommunalen Vertretern abzustimmen sind, sollen 50 Prozent der Landesmittel in jene Landkreise gehen, wo mehr als 20 Prozent der Arbeitslosen 50 Jahre und älter sind (Dezember 2007). Das sind die Landkreise Anhalt-Bitterfeld, Burgenlandkreis, Mansfeld-Südharz und Stendal. Das Programm soll im März in Kraft treten. Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567 - 43 16 Fax: (0391) 567 - 44 43 Mail: pressestelle@mw.sachsen-anhalt.de

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