Mehr Sicherheit für Kreditnehmer (Kreditverkäufe an Finanzinvestoren) - Redebeitrag von Finanzminister Jens Bullerjahn im Landtag
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 34/08 Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 34/08 Magdeburg, den 28. Februar 2008 Mehr Sicherheit für Kreditnehmer (Kreditverkäufe an Finanzinvestoren) - Redebeitrag von Finanzminister Jens Bullerjahn im Landtag Anrede, um es vorweg zu sagen: auch die Landesregierung Sachsen-Anhalt wird sich für einen besseren Schutz der Kreditnehmer einsetzen. Man muss jedoch grundsätzlich zwei Fallgruppen unterscheiden: Einerseits die Kredite, die ordnungsgemäß bedient werden und andererseits die Kredite, die Not leidend werden. Die erstgenannten Kreditverhältnisse gilt es insbesondere zu schützen. Kredite müssen von den Banken mit Eigenkapital unterlegt werden. Dadurch ist das rechtlich zulässige Kreditvolumen der Banken begrenzt. Die Institute sind deshalb daran interessiert, sich von unrentablen Kreditengagements zu trennen, um ihr Eigenkapital für das Neugeschäft zu entlasten. Unrentabel sind insbesondere solche Kredite, die von den Kreditnehmern nicht vertragsgemäß bedient werden. Not leidende Kredite erfordern eine intensive Bearbeitung und binden daher nicht nur Kapital, sondern auch Personal. Mit dem Verkauf solcher Kredite erreicht der Veräußerer eine Entlastung seines Eigenkapitals, den Zufluss von Liquidität und die Freistellung von Personal. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband hat aus aktuellem Anlass darauf hingewiesen, dass Sparkassen keine ordnungsgemäß bedienten Kredite an Finanzinvestoren verkaufen würden. Nur wenn Kunden dauerhaft gegen ihre vertraglichen Verpflichtungen verstießen, sei ein Verkauf von Krediten denkbar. Es sollte dann aber möglichst eine Lösung innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe gesucht werden. Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken hat erklärt, dass vertragsgemäß bediente Kredite nicht ohne Zustimmung des Kreditnehmers verkauft werden. Meine Damen und Herren, die Bundesregierung hat den Forderungsverkauf im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Risikobegrenzungsgesetz aufgegriffen. Am 19. September 2007 fand im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages ein Fachgespräch zum Verkauf von Kreditforderungen mit zahlreichen Experten aus der Wirtschaft und der Wissenschaft statt. Dabei hat sich gezeigt, dass grundsätzlich gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Die Bundesregierung wird die aus diesem Fachgespräch gewonnenen Erkenntnisse im Einzelnen auswerten und Vorschläge für gesetzgeberische Maßnahmen unverzüglich, wenn möglich noch im weiteren Verlauf des parlamentarischen Verfahrens zu diesem Gesetz, einbringen. In der Sitzung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages am 18. Februar 2008 wurde mitgeteilt, dass derzeit geprüft werde, wie eine Regelung über eine Einschränkung des Verkaufs von Krediten in den Gesetzentwurf aufgenommen werden könne. Die Beratung wurde vertagt. Der Zeitplan für das Risikobegrenzungsgesetz wird sich insgesamt weiter nach hinten verschieben. Zur Frage der Aufnahme zusätzlicher Regelungen für eine Einschränkung von Kreditverkäufen finden Abstimmungen mit BMJ und BMF statt. Die Gesetzesinitiative des Bundes bleibt abzuwarten. Die Landesregierung wird sich zu gegebener Zeit aktiv in die Diskussion einbringen. Der Antrag der Fraktionen von CDU und SPD wird unterstützt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Impressum: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: presse@mf.sachsen-anhalt.de
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