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Magdeburg, den 07.03.2008

(OVG LSA) Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt weist Beschwerde der Stadt Dessau-Roßlau gegen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dessau-Roßlau zu der Demonstration der "Initiative gegen das Vergessen" am 8. März 2008 zurück

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 003/08 Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 003/08 Magdeburg, den 7. März 2008 (OVG LSA) Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt weist Beschwerde der Stadt Dessau-Roßlau gegen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dessau-Roßlau zu der Demonstration der "Initiative gegen das Vergessen" am 8. März 2008 zurück Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom heutigen Tage eine Beschwerde der Stadt Dessau-Roßlau gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dessau-Roßlau zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht hatte mit Beschluss vom heutigen Tage einem Antrag des Anmelders auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen das Verbot der Demonstration, welche unter dem Motto ¿ Gegen das Vergessen ¿ Zum Gedenken der Opfer des Bombenangriffs auf Dessau am 7. März 1945 ¿ am 8. März 2008 in Dessau-Roßlau stattfinden soll, stattgegeben. Das Oberverwaltungsgericht hat die von der Stadt Dessau-Roßlau vorgetragenen Beschwerdegründe als nicht ausreichend angesehen, um den Beschluss des Verwaltungsgerichts in Frage stellen zu können. Impressum: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Breiter Weg 203 - 206 39104 Magdeburg Tel: (0391) 606-7075 Fax: (0391) 606-7029 Mail: pressestelle@ovg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

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