: 1
Halle (Saale), den 07.03.2008

(VG DE) Entscheidung zum Verbot einer Gedenkveranstaltung in Dessau anlässlich des 7. März 1945

Das Verwaltungsgericht hat heute in einem Eilverfahren das Verbot einer für den 8. März 2008 geplanten Gedenkveranstaltung ?Gegen das Vergessen - Zum Gedenken der Opfer des Bombenangriffs auf Dessau am 07.03.1945? durch die Stadt Dessau-Roßlau aufgehoben. Zur Begründung hat das Gericht darauf abgestellt, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das vollständige Verbot einer Versammlung nur zum Schutz von elementaren Rechtsgütern zulässig sei, die der Bedeutung des Grundrechts aus Art. 8 Abs. 1 Grundgesetz zumindest gleichwertig seien. Ein Versammlungsverbot scheide aus, solange das mildere Mittel der Erteilung von Auflagen nicht ausgeschöpft sei. Bei der angemeldeten Versammlung drohe aber nach den im Zeitpunkt der Entscheidung durch die Kammer erkennbaren konkreten Umständen keine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Insbesondere könne das Verbot nicht auf die Befürchtung der Stadt gestützt werden, die Versammlung drohe einen unfriedlichen Verlauf zu nehmen, weil mit gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den Teilnehmern der angemeldeten Versammlung und gegnerischen Gruppen gerechnet werden müsse. Vor der Verfügung eines Versammlungsverbots seien in jedem Falle zunächst polizeiliche Präventivmaßnahmen als ein geeignetes milderes Mittel in Erwägung zu ziehen. Dem angefochtenen Bescheid der Antragsgegnerin sei hierfür jedoch nichts zu entnehmen. Auch der angeführte  Imageschaden für das Kurt-Weill-Fest sowie Nachteile für den städtischen Einzelhandel und dessen Kunden könnten angesichts der Bedeutung des Grundrechts aus Art. 8 Abs. 1 Grundgesetz das Versammlungsverbot nicht rechtfertigen. Gegen den Beschluss kann die Stadt eine Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt einlegen. Verwaltungsgericht Dessau-Roßlau, Beschluss vom 7. März 2008 ? Az. 3 B 24/08 DE ? i.V. Christoph Helms Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:11.0pt; font-family:"Arial","sans-serif"; mso-fareast-language:EN-US;}

Impressum:Verwaltungsgericht HallePressestelleThüringer Straße 1606112 Halle (Saale)Tel: 0345 220-2327 Fax: 0345 220-2332

Informationen zum Datenschutz finden Sie unterhttps://vg-hal.sachsen-anhalt.de/themen/datenschutzMail: presse.vg-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.vg-hal.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung