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Magdeburg, den 11.03.2008

Gemeinsame Sitzung der Kabinette von Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern/ Landesregierungen vereinbaren engere Zusammenarbeit

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 110/08 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 110/08 Magdeburg, den 11. März 2008 Gemeinsame Sitzung der Kabinette von Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern/ Landesregierungen vereinbaren engere Zusammenarbeit In der heutigen gemeinsamen Kabinettssitzung der Landesregierungen von Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern in Storkau haben die beiden Länder eine engere Zusammenarbeit auf verschiedenen Politikfeldern beschlossen. So wollen sich Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern für eine Fortführung des Investitionszulagengesetzes und einen zügigen Ausbau der Nordverlängerung der Autobahn 14 einsetzen. Auch beim Naturschutz und der Verbesserung der ärztlichen Versorgung in ländlichen Bereichen wollen die Länder künftig Vorhaben gemeinsam realisieren. "Die erste gemeinsame Kabinettssitzung der Landesregierungen von Sachsen-Anhalt und Mecklenburg Vorpommern war ein Erfolg. Wir haben auf wichtigen Politikfeldern eine engere Zusammenarbeit vereinbart", betonte der sachsen-anhaltische Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer . Sein Amtskollege Dr. Harald Ringstorff erklärte:  ¿Ich danke Kollegen Böhmer ganz herzlich für die Einladung. Die heutige Kabinettssitzung hat deutlich gemacht , dass Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt mehr verbindet als nur die Elbe.  Ich bin bereit alle Möglichkeiten zu prüfen, die uns bei der Bewältigung gemeinsamer Probleme helfen, die zu Effizienzsteigerung und Kostenersparnis führen. Manchmal beginnt das ganze mit einem intensiven Meinungsaustausch. Auch den haben wir heute gepflegt. Selbstverständlich werden  wir  zu gegebener Zeit die Beratungen fortsetzen, dann aber auf unserer Seite der Elbe.¿ Folgende Beschlüsse wurden u. a. gefasst: Wirtschaftsförderung neue Bundesländer/ Investitionszulagengesetz Beide Landesregierungen plädieren für eine Fortführung des aktuellen Investitionszulagengesetzes zumindest bis zum Jahr 2013. Das ist dringend geboten, weil die das Investitionszulagengesetz tragenden Erwägungen (schwache wirtschaftliche Infrastruktur mit dadurch bedingter höherer Arbeitslosigkeit in den neuen Ländern) fortbestehen. Das jetzige Investitionszulagegesetz läuft 2009 aus und müsste zur Vermeidung von Förderlücken ab 2010 möglichst zügig verlängert werden.   Die Investitionszulage ist ein Instrument der Wirtschaftsförderung in den neuen Bundesländern im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe ¿Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur¿ (GA). Sie kann für Erstinvestitionen im Bereich des Verarbeitenden Gewerbes, der produktionsnahen Dienstleistungen oder des Beherbergungsgewerbes bewilligt werden. Im Unterschied zum GA-Zuschuss ist die Investitionszulage für das Unternehmen steuerfrei. Zusammenarbeit bei Naturschutz und Wasserqualität Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt wollen das länderübergreifende Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe zu einer Modellregion für den Klimaschutz und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels entwickeln. Sie verständigten sich dazu auf eine enge Zusammenarbeit bei der Regionalentwicklung, insbesondere in den Bereichen Tourismus, Klimafolgenanpassung und Naturschutz. Die Erfahrungen aus den UNESCO-Biosphärenreservaten Mittelelbe und Schaalsee sollen in die weitere Ausgestaltung des mehr als 400 Kilometer langen Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe einfließen. Beide Länder sind sich einig, dass für die Verbesserung der Wasserqualität der Elbe eine Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg innerhalb der Flussgebietsgemeinschaft Elbe notwendig ist. Grundlage ist die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Danach beginnt 2010 der erste Bewirtschaftungszeitraum, für den derzeit die Pläne und Programme erarbeitet werden. Schwerpunkte sind die Senkung des Nährstoffeintrages in die Küstengewässer, die Reduzierung der Schadstoffe und eine bessere ökologische Durchgängigkeit. So will Mecklenburg-Vorpommern Querbauwerke in der Sude, Sachsen-Anhalt Querbauwerke in Mulde, Unstrut und Saale passierbar für Fische machen. A14-Lückenschluss Magdeburg-Wittenberge-Schwerin Die Landesregierungen Sachsen-Anhalts und Mecklenburg-Vorpommerns wollen die begonnenen Planungen und den Bau der A14-Nordverlängerung von Magdeburg in Richtung Schwerin weiter zügig vorantreiben. Dem Projekt wird bei der verkehrlichen Erschließung sowie der Entwicklung strukturschwacher Regionen in beiden Ländern eine große Bedeutung beigemessen. Die zuständigen Ministerien beider Länder wurden beauftragt, die rechtssichere Umsetzung des Projekts in enger Abstimmung fortzusetzen und den vorgesehenen Einsatz von EU-Mitteln sicherzustellen. Die Gesamtstrecke der geplanten A14 zwischen der A2 bei Magdeburg und der A24 im Bereich des heutigen Autobahndreiecks Schwerin beträgt rund 155 Kilometer, von denen etwa 97 Kilometer durch Sachsen-Anhalt und rund 26 Kilometer durch Mecklenburg-Vorpommern verlaufen. Die veranschlagten Gesamtkosten des Projekts betragen rund 775 Millionen Euro. Davon entfallen etwa 510 Millionen auf Sachsen-Anhalt und rund 115 Millionen auf Mecklenburg-Vorpommern. Derzeit befinden sich die ersten Streckenabschnitte in der Entwurfsplanung. Ärztliche Versorgung Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern wollen gemeinsam gegen drohenden Ärztemangel vorgehen. Die Anstrengungen richten sich vor allem auf die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in dünn besiedelten ländlichen Regionen. Die mit dem Vertragsrechtsänderungsgesetz und dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz eingeleiteten Maßnahmen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung werden anerkannt. Dennoch besteht weiterer Handlungsbedarf, waren sich beide Kabinette einig. Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt wollen gemeinsame Initiativen mit dem Ziel anstoßen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss seine Berechnungsbasis für die Bedarfsplanung der fachärztlichen Versorgung überarbeitet. Die aktuelle, mehr als ein Jahrzehnt alte Bedarfsplanungs-Richtlinie wird nicht mehr den heutigen Verhältnissen gerecht. Insoweit gibt es eine Diskrepanz zwischen den Planzahlen und der Realität. Die Kabinette verständigten sich zudem darauf, mit weiteren Modellprojekten dem ambulanten Gesundheitswesen neue Impulse zu geben. In beiden Ländern gibt es das Modellprojekt der mobilen Praxisassistentin nach dem Vorbild der "Schwester Agnes". Besonders geschulte Arzthelferinnen übernehmen dabei vom Hausarzt delegierbare Tätigkeiten und fahren in die Region zu den Patientinnen und Patienten. Das erspart den Versicherten Wege in die Arztpraxis. In Sachsen-Anhalt sind acht Praxisassistentinnen im Einsatz. Getragen wird das Modell von der AOK Gesundheitskasse, der Kassenärztlichen Vereinigung und dem Gesundheitsministerium. Rechtsextremismus Beide Landesregierungen befürworten ein NPD-Verbotsverfahren, soweit das Ergebnis der derzeit beim Bund und in den Ländern laufenden Erkenntnissammlungen Aussicht auf Erfolg verspricht. In der Beratung wurden das Auftreten der rechtsextremen Partei im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, in kommunalen Vertretungen beider Länder, ihre Verbindungen zu offen neonazistischen Kameradschaften und ihre verstärkten Bestrebungen zur gesellschaftlichen Verankerung besprochen. Beide Länder sind sich in der Einschätzung einig, dass die NPD und ihre Aktivitäten eine Gefährdung der demokratischen Verfassungsordnung darstellen. Sie appellierten an alle Länder, die vom Bundesinnenministerium initiierte Erkenntnissammlung mit dem Ziel voran zu treiben, eine gesicherte Entscheidungsgrundlage für die Einleitung eines neuen Verbotsverfahrens zu erlangen. Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung Beide Landesregierungen waren sich darüber einig, dass Grundlage der Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen das Festhalten an den bis Ende 2019 geltenden Regelungen zum bundesstaatlichen Finanzausgleich und zum Solidarpakt II sein muss. Beide Länder sehen in einer Weiterentwicklung der Verschuldungsbegrenzung das vorrangige Verhandlungsziel mit dem Bund. Dazu gehört auch ein funktionierendes Frühwarnsystem. Automatische Sanktionsmechanismen bei der Überschreitung von Schuldengrenzen werden jedoch abgelehnt. Striktere Schuldengrenzen sollten realistisch gesetzt werden, um künftig auch einhaltbar zu sein. Unterschiedliche Startbedingungen der einzelnen Bundesländer müssen Berücksichtigung finden. Ostsee-Adria-Korridor Die Landesregierungen von Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt haben ihr gemeinsames Interesse an der Verlängerung der prioritären Transeuropäischen Verkehrsachsen 1 von Norditalien über München, Erfurt, Halle/Leipzig, Berlin bis Rostock/Sassnitz und 22 von Prag über Dresden, Berlin bis Rostock/Sassnitz unter entsprechender Anbindung des Raumes Halle/Leipzig/Magdeburg unterstrichen. Sie sollen innerhalb der beiden INTERREG Projekte SCANDRIA ¿ ¿Ostsee¿ und ¿Mitteleuropa¿ (Ostsee-Adria-Korridor) berücksichtigt werden. Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt wollen innerhalb der Projektbearbeitung gemeinsam ihre Interessen im Bereich Logistik wahrnehmen, um eine Verzahnung logistischer Ketten im Ostseeraum- und im mitteleuropäischen Projekt sicherzustellen und Synergien für die Raumentwicklung zu nutzen. 2007 hatten die für Infrastruktur und Raumentwicklung zuständigen Minister der ostdeutschen Länder in Magdeburg ein Raumentwicklungs- und Wachstumsbündnis im Ostsee-Adria-Entwicklungskorridor begründet. Ziel dieser Initiative ist neben einer verbesserten Verkehrsinfrastruktur im Ostsee-Adria Entwicklungskorridor und seinen Zulaufstrecken ihre effiziente und intelligente Nutzung. Das verkehrliche Rückgrat des Korridors ist von herausragender Bedeutung, um wirtschaftliche Entwicklungsimpulse auszulösen und eine europäische Vernetzung und Zusammenarbeit der Städte und Regionen zu ermöglichen. Dabei geht es um die Verbesserung der Erreichbarkeit, die Aufwertung der Standortqualitäten von Städten und Regionen und um die verstärkte Einbeziehung umweltverträglicherer Verkehrsträger in die Transportketten.Die Entwicklung des Ostsee-Adria-Korridors von Rostock und Sassnitz/Mukran ist für Mecklenburg-Vorpommern von entscheidender Bedeutung. Mit dem sehr gut abgestimmten Autobahnnetz zwischen A 19, A 20, A 24 und A 14 kann Mecklenburg-Vorpommern eine Alternative zu den bereits existierenden Nord-Süd-Verbindungen über das Rheingebiet und zwischen Hamburg und Hannover anbieten. Die Häfen in Mecklenburg-Vorpommern entwickeln sich zunehmend zu einer bedeutenden Verkehrsschnittstelle nationaler wie internationaler Transportketten sowie zu attraktiven Logistikstandorten für Reeder, hafenaffine Industrie- und Gewerbeunternehmen sowie für maritime Touristikanbieter der Kreuzfahrtbranche. Auch für Sachsen-Anhalt mit seiner verkehrsgeografisch zentralen Lage und seiner ausgezeichnet ausgebauten Infrastruktur ist die Entwicklung des Ostsee-Adria-Korridors von Bedeutung. Über eine weitere Verbesserung der Standortfaktoren kann die Wertschöpfung in der Region durch die Ansiedlungen von Unternehmen erhöht werden. Der Raum um Leipzig-Halle wird mit dem Flughafen als internationalem Logistikdrehkreuz im Zentrum zur führenden Verkehrs- und Logistikkompetenzregion in Mitteldeutschland. Für den Raum Magdeburg wird eine ähnliche Entwicklung erwartet, die sich auf Ausbau und Ertüchtigung der Wasserstraßeninfrastruktur und den größten Binnenhafen der neuen Bundesländer stützt. Die Kooperation aller als landesbedeutsam erkannten Häfen eröffnet die Chance, eine logistische Hinterlanddrehscheibe insbesondere für deutsche Seehäfen zu bilden. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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