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Magdeburg, den 11.03.2008

Kolb: Wichtige Grenzziehung der Verfassungsrichter

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 018/08 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 018/08 Magdeburg, den 11. März 2008 Kolb: Wichtige Grenzziehung der Verfassungsrichter Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Angela Kolb hat es als wichtige Grenzziehung bezeichnet, dass das Bundesverfassungsgericht das massenhafte Scannen von Autokennzeichen verboten und entsprechende Regelungen in den Polizeigesetzen zweier Bundesländer gekippt hat. "Nicht alles was technisch machbar ist, darf auch erlaubt sein", so Kolb. Das Urteil stehe in einer Reihe mit Entscheidungen, mit denen das Bundesverfassungsgericht das Vertrauen der Bürger in die Vertraulichkeit von Daten gestärkt habe. Vor dem Hintergrund immer umfassenderer Möglichkeiten, die Bürger technisch zu überwachen, sei sorgsam darauf zu achten, dass das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht ausgehöhlt werde. Kritik übte Kolb in diesem Zusammenhang an EU-Justizkommissar Franco Frattini, der gefordert hatte, Personendaten wie z.B. Flugreisedaten aller Bürger im Reisebereich der EU in einer großen Datenbank und über einen langen Zeitraum bis zu dreizehn Jahren zu speichern. Die Auffassung Frattinis, ¿dass diese Datenspeicherung nicht in die Privatsphäre der betroffenen Bürger eingreife¿, stehe in einem diametralen Gegensatz zu den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung und zur Massenkontrolle von Autokennzeichen. "Ein Wettlauf von Vorschlägen zu mehr Überwachung bringt nicht per se mehr Sicherheit, aber es höhlt die Grundrechte aus. Wir sind gut beraten, das Gleichgewicht zwischen Freiheit und Sicherheit sorgsam auszutarieren," so Ministerin Kolb zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

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