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Magdeburg, den 13.03.2008

Verkehrsminister Daehre: Nach Gerichtsentscheidung steht Weiterbau der ?Nordharzautobahn? nichts mehr im Wege

Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 022/08 Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 022/08 Magdeburg, den 13. März 2008 Verkehrsminister Daehre: Nach Gerichtsentscheidung steht Weiterbau der ¿Nordharzautobahn¿ nichts mehr im Wege Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre hat die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig begrüßt, eine Klage gegen den Weiterbau der B6n westlich von Güsten bis zur Kreuzung mit der L71 nördlich von Ilberstedt (Abschnitt 13.2) abzuweisen. Dem Weiterbau stehe nun nichts mehr im Wege, sagte der Minister in Magdeburg. Mit dem Bau der fünf im Planungsabschnitt vorgesehenen Brücken könne bei normalem Verlauf des Vergabeverfahrens voraussichtlich im Sommer dieses Jahres begonnen werden, sagte Daehre. Auch an der Strecke selber solle noch in diesem Jahr weiter gebaut werden. In Anbetracht des nunmehr mit der Gemeinde Ilberstedt abgestimmten Ausbaus des Knotens B185/L71 im Jahr 2009 könne die im Zuge der L71 liegende Anschlussstelle Ilberstedt und somit der Bauabschnitt 13.2 B verkehrsgerecht an die B185 angebunden werden. ¿Eine spürbare Entlastung Güstens vom Durchgangsverkehr wird es allerdings erst geben, wenn auch der Teilabschnitt 13.3 fertig gestellt ist¿ betonte der Minister. Dazu stehe jedoch noch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes aus. Zu Ihrer Information In dem Klageverfahren wandten sich drei Einwohner von Ilberstedt gegen die Planfeststellung für den Neubau der Bundesstraße B6n im Abschnitt 13.2. Ziel war wegen befürchteter Lärmimmissionen eine Verlegung der Trasse weiter nach Norden. Die Klage wurde abgewiesen, da die geplante Trassenführung, bei der sich die Planfeststellungsbehörde (Landesverwaltungsamt) auch mit einer nahe der Ortslage Rathmannsdorf verlaufenden nördlicheren Variante auseinandergesetzt hat, verletze keine Rechte der Kläger. Die weiter östlich vorgesehene Querung der Bahnstrecke Güsten-Bernburg und der Anschluss der B6n an die Bundesautobahn A14 in der Anschlussstelle Bernburg (Abschnitt 13.3) sind Gegenstand eines weiteren Planfeststellungsbeschlusses, über dessen Rechtmäßigkeit das Bundesverwaltungsgericht noch nicht entschieden hat. Impressum: Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mlv.sachsen-anhalt.de

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