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Magdeburg, den 19.03.2008

Gemeinsame Erklärung von MW und MLU zu Versuchen illegaler Müllentsorgung in Sachsen-Anhalt

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 051/08 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 051/08 Magdeburg, den 19. März 2008 Gemeinsame Erklärung von MW und MLU zu Versuchen illegaler Müllentsorgung in Sachsen-Anhalt Zu den Vorgängen um den Tontagebau Vehlitz geben das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (MLU) und das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit (MW) diese gemeinsame Stellungnahme ab: Die umfangreiche Beprobung des Tontagebaus Vehlitz (Jerichower Land) hat den Verdacht auf illegale Müllentsorgung erhärtet. Unmittelbar nach Bekanntwerden der Recherchen eines Fernseh-Magazins hatte Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff im fachlich zuständigen Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) diese tiefgreifende Beprobung in Vehlitz angewiesen. Haseloff beauflagte das LAGB zudem, in kürzester Frist die bereits laufende Anpassung der Betriebsgenehmigungen für die dem LAGB unterstehenden 72 Verfüllbetriebe auf den aktuellen Rechtsstand abzuschließen. Um mögliche weitere Versuche illegaler Müllentsorgung offenzulegen, wurde das LAGB zu einer kurzfristig anberaumten Kontrolle aller Versatzbetriebe verpflichtet. Ein dichtes Kontrollregime ist zu organisieren. Es soll jeden künftigen Versuch einer illegalen Müllentsorgung in Tongruben und Tagebauen frühzeitig aufdecken und unterbinden. Zum heutigen Tag liegen erste Erkenntnisse über den Zustand der Tongrube Vehlitz und anderer Versatzbetriebe in Sachsen-Anhalt vor. Alle Proben, die in Vehlitz in der letzten Woche gezogen wurden, sind durch einen sehr hohen Anteil organischer Substanz im Verfüllmaterial gekennzeichnet. Der den organischen Anteil beschreibende Parameter TOC (gesamter organisch gebundener Kohlenstoffanteil) liegt bei 28 Masse-Prozenten (Maximum 35 Masse-Prozente). Zulässig ist jetzt ein TOC-Wert bis maximal 1 Masse-Prozent. Zulässige Grenzwerte bei Chlorid, Nickel, Phenol wurden in allen bzw. fast allen Proben deutlich überschritten. Die Begutachtung ergab zudem, dass das Versatzmaterial mikrobiologisch äußerst aktiv ist. Tiefer reichende Probennahmen im streckenweise stark elastischen Material waren begleitet von fauligem Geruch und austretendem Wasserdampf. Im Versatzmaterial wurden Reste von organischen Plasten (Flaschen und deren Verschlüsse), Teppichböden, Kabeln und anderen Gegenständen gefunden. Für ein Gesamturteil sind eine Vielzahl weiterer Probennahmen in den nächsten Wochen unerlässlich. Die jetzt schon vorliegenden Erkenntnisse lassen allerdings den eindeutigen Schluss zu, dass in Vehlitz ¿ dem Anschein nach zunehmend in den letzten Monaten ¿ Müll in Größenordnungen illegal entsorgt wurde. Gegenüber der vom Landesumweltamt (LAU) im August 2007 erhobenen Probe wurden jetzt um knapp das Vierfache höhere Glühverluste ermittelt. In ähnlicher Größenordnung stiegen zwischenzeitlich auch der TOC-Wert (totaler organischer Kohlenstoffanteil) sowie der Nickelanteil im Deponiematerial. Das jetzt vorgefundene Material widerspricht auch der bis Anfang voriger Woche für Vehlitz geltenden Betriebsgenehmigung auf der Grundlage der Technischen Regeln der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) von 1997. In Vehlitz ermittelt die Staatsanwaltschaft. Sie hat ¿ wie auch das LAGB ¿ weitere umfangreiche Probenahmen angekündigt. Ungeachtet der Tatsache, ob hier ein Straftatsbestand nachweisbar ist, prüft das LAGB zurzeit einen Einlagerungsstopp in Vehlitz, bis geklärt ist, welche Konsequenzen sich aus der jetzt vorgefundenen Beschaffenheit der Grube ergeben. Gegen das vor einer Woche vom LAGB verfügte Einlagerungsverbot für das umstrittene Verfüllmaterial hat das Unternehmen inzwischen juristische Schritte eingeleitet. Bis zum gestrigen Abend hat das LAGB unangemeldet weitere 39 Tagebaue befahren. Neun dieser Tagebaue waren geschlossen, 30 Tagebaue wurden kontrolliert, d.h. Tagebau und Versatzbereich wurde befahren, das Versatzmaterial überprüft, Proben entnommen und größtenteils eine Fotodokumentation angefertigt. Über die Ergebnisse wurde ein Protokoll geführt. Es konnte festgestellt werden, dass die Tagebaue und die Versatzarbeiten genehmigungskonform betrieben bzw. durchgeführt werden, bis auf eine Ausnahme, die jetzt intensiver untersucht wird. Hier handelt es sich allerdings nicht um einen Verdacht auf illegale Entsorgung von Hausmüll, sondern um Bauschutt, der im Widerspruch zur dort geltenden Betriebsgenehmigung mit Asphaltbrocken, bewehrtem Beton und Dachpappe durchsetzt war. Das LAGB hat an alle Unternehmer der Steine- und Erden- sowie auch der Braunkohlen-Industrie, die in Sachsen-Anhalt zur Wiedernutzbarmachung nach Bergrecht bergbaufremde Abfälle einsetzen, per FAX Anhörungsschreiben zur beabsichtigten Anpassung der Zulassungen an das geltende Bodenschutzrecht versendet. Als Stichtag der Anhörungsfrist ist der 4. April 2008 festgesetzt. Die jetzt bindende Verwaltungsverfügung des LAGB, die im seit Februar 2007 für neue Anlagen verbindlich ist, bedeutet auch für Altanlagen, dass im Aufsichtsbereich des LAGB zukünftig nur noch unbelastetes Bodenmaterial und im Ausnahmefall auch unbelasteter Bauschutt im Rahmen der Wiedernutzbarmachung eingesetzt werden können. Das LAGB beschränkt hiermit in erheblichem Maße die zulässigen Abfallarten. Erheblich erschwert wird die Untermischung ungenehmigter Abfälle, wie zum Beispiel Hausmüll. Damit ist auch die Voraussetzung geschaffen, wirkungsvoll dem Missbrauch von Abfallbehandlungsanlagen für rechtlich unzulässige Zwecke zu begegnen. Umweltministerin Petra Wernicke hat betont, dass derartigen Praktiken wie in Vehlitz mit aller Konsequenz entgegenzutreten ist. Seit 2007 seien die Voraussetzungen geschaffen, wirkungsvoll solchen Missbrauch zu bekämpfen, so die Ministerin. Das Landesverwaltungsamt hat bereits Anfang 2007 ein gesondertes Überwachungsprogramm gestartet, und durch die zuständigen Vollzugsbehörden (Landkreise und kreisfreie Städte) wurde die Genehmigungslage geprüft. Inzwischen sind alle Anlagengenehmigungen im Zuständigkeitsbereich des MLU geprüft worden. Dabei wurde festgestellt, dass von insgesamt 128 Genehmigungen 32 keiner Anpassung bedürfen. Fünf Genehmigungen wurden bereits neu erteilt. 74 Vorgänge befinden sich noch im Änderungsverfahren, da die Anhörungen der Betroffenen noch nicht abgeschlossen sind. Gegen die vorgenommenen Genehmigungsänderungen laufen zwei Widerspruchsverfahren. 11 Genehmigungen sind wegen abgeschlossener Verfüllung ausgelaufen und vier Genehmigungen werden wegen Insolvenz nicht genutzt. Wernicke hob hervor, dass in keinem Fall der Genehmigungen hochorganische Mischabfälle zugelassen sind. Sie kündigte an, die eingeleitete Umstellung der Genehmigungen zügig abzuschließen. Begleitet werden soll dies mit weiteren verschärften Kontrollen in den Behandlungs- und Verwertungsanlagen. Zu diesem Zweck wurden die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet, derartige Überwachungsmaßnahmen einschließlich Stoffstromkontrollen durchzuführen. Abgrabungen, in denen sich Recyclinganlagen befinden, die Mischabfälle annehmen und behandeln, waren dabei prioritär zu untersuchen. Die Landkreise sind hier aufgefordert, zu berichten. Darüber hinaus wurden die Landkreise und kreisfreien Städte im Land aufgefordert, unangekündigte Kontrollen der Kies- und Sandtagebaue durchzuführen und diese Kontrollen bis 28. März2008 abzuschließen. In der zurückliegenden Woche wurden Handlungs- und Informationsverluste innerhalb und zwischen Ministerien und anderen Institutionen sowie auch Unklarheit bei der Zuordnung von Verantwortlichkeiten festgestellt. Allen Beteiligten ist klar, dass nur konzertiertes Vorgehen Vorfälle ähnlicher Art in Sachsen-Anhalt künftig vermeiden hilft. Das Umwelt- und das Wirtschaftsministerium haben sich auf das weitere Prozedere eines gemeinsamen Vorgehens verständigt. Beide Seiten sind sich einig, dass die Überwachung von Ton-, Kies- und Sandgruben in Sachsen-Anhalt unter Beachtung der Effizienz der Verwaltung deutlich zu verstärken ist. Dazu erforderlich sind mehr Kontrollbefahrungen und die damit verbundene erhöhte Beprobungsdichte. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel sind möglichst zu erhöhen. Die Zusammenarbeit zwischen den Bergbehörden und den Umweltbehörden wird verbessert. Die bestehende interministerielle Arbeitsgruppe wird quartalsweise tagen, über Ergebnisse und Erkenntnisse der Arbeitsgruppe werden die Hausleitungen informiert. Bei gegebenem Anlass werden die Strafverfolgungsbehörden umgehend herangezogen. Allen Seiten ist allerdings auch klar, dass illegale Müllentsorgung in einem derart großem Umfang wie jetzt offenkundig wurde, nicht von Sachsen-Anhalt im Alleingang gestoppt werden kann. Vom Bund gesteuert, müssen Ermittlungsbehörden und alle Bundesländer abgestimmt gegen kriminelles Vorgehen bei der Müllentsorgung vorgehen. Zur wirksameren Umsetzung sollten auch Verbesserungen der Rechtslage beitragen. In diesem Zusammenhang ist zum einen die Verordnung zur Verwertung mineralischer Abfälle zu nennen, die sich erst in der Rohfassung befindet. Hier ist der Bund aufgefordert, für einen zügigen Ablauf des Rechtsetzungsverfahrens zu sorgen. Zum anderen könnte auch an eine Änderung des Anlagenzulassungsrechts gedacht werden. Dabei sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, abfallstrombezogene Anforderungen als Nebenbestimmung in die imissionsschutzrechtlichen Genehmigungen aufzunehmen. Dazu wird das Land aktiv werden. Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567 - 43 16 Fax: (0391) 567 - 44 43 Mail: pressestelle@mw.sachsen-anhalt.de

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