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Halle (Saale), den 20.03.2008

Handbuch zu Genehmigungsverfahren neu im Netz

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 024/08 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 024/08 Halle, den 11. März 2008 Handbuch zu Genehmigungsverfahren neu im Netz Neu im Internetangebot des Landesverwaltungsamtes ist ein ¿Handbuch zu Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz¿. Hier ist nicht nur nachzulesen, wann ein Genehmigungs- bzw. Anzeigeverfahren notwendig ist und wie es im Regelfall abläuft, sondern auch, welche Behörden für welche Verfahren zuständig sind und welche Kosten auf den Antragsteller zukommen. Zu finden ist das Handbuch unter www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de (Publikationen). Beteiligte immissionsschutzrechtlicher Verfahren (z.B. Antragsteller), aber auch Verbände und interessierte Bürger finden im Handbuch in komprimierter Form wichtige Begriffe und Abläufe der Genehmigungs- und Anzeigeverfahren. Damit sollen die mitunter komplexen Entscheidungsprozesse transparenter gemacht werden. Ziel der Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImschG) ist es, den Schutz der Umwelt, der Bevölkerung und der Arbeitnehmer vor schädlichen Umwelteinwirkungen und Gefahren sicherzustellen, ohne der Industrie die Möglichkeit zur Entfaltung und Weiterentwicklung zu nehmen. Daher ist im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungs- und Anzeigeverfahren zu prüfen, ob genehmigungsbedürftige Anlagen so errichtet und betrieben werden können, dass die hierfür im Gesetz festgelegten Pflichten der Betreiber eingehalten werden. Dieses soll zügig erfolgen, so dass Investitionen nicht verzögert werden, im Ergebnis aber andererseits sicher stellen, dass der Schutz der Umwelt, der Nachbarschaft und der Allgemeinheit gewährleistet ist. Das Landesverwaltungsamt ist als Genehmigungsbehörde zuständig für Verfahren zu besonders umweltrelevanten Anlagen, die in der 4. BImsch-Verordnung in der Spalte 1 bzw. Spalte 2 (nur Anlagen nach Störfall-Verordnung) verzeichnet sind. Alle anderen Genehmigungsanträge für Anlagen der Spalte 2 der 4. BImschV werden von den Landkreisen bearbeitet. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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