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Halle (Saale), den 20.03.2008

Landesverwaltungsamt:

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 014/08 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 014/08 Halle, den 27. Februar 2008 Landesverwaltungsamt: Genehmigung mit notwendigen und angemessenen Auflagen Mit Verwunderung haben wir zur Kenntnis genommen, dass Solvay am Freitag zum Genehmigungsverfahren für den Bau eines Heizkraftwerkes eine Pressekonferenz einberufen hatte. Es wurde dort verkündet, das Unternehmen erwarte in den nächsten Tagen die Genehmigung mit strikten Auflagen. In diesem Verfahren gab es ca. 2500 Beschwerden gegen die Errichtung des Heizkraftwerkes, viele Menschen haben damit ihre Verunsicherung und die Ablehnung der neuen Anlage zum Ausdruck gebracht. Aufgrund der von Solvay herausgegebenen Pressemitteilung und durchgeführten Pressekonferenz wurden die Beschwerdeführer durch die Presse über den Inhalt des bevorstehenden Bescheides in Kenntnis gesetzt.  Die Form der Öffentlichkeitsarbeit ist mit der Genehmigungsbehörde nicht abgestimmt. Es war allein Entscheidung des Unternehmens, die Presse zu informieren, ehe die Öffentlichkeit und Beschwerdeführer durch uns in Kenntnis gesetzt werden konnten. Ganz besonders dringlich muss darauf aufmerksam gemacht werden, dass die Entscheidung des Landesverwaltungsamtes nur dann zum Bauen berechtigt, wenn sie nicht angegriffen wird. Selbstverständlich steht einer Reihe von Beteiligten der Rechtsweg offen. Ungeachtet der dargestellten Irritationen hat das Landesverwaltungsamt alle Argumente und Einwendungen sorgfältig geprüft. Die erteilten Auflagen sind notwendig und angemessen. Besonders hervorzuheben seien hier die vordringliche Pflicht des Unternehmens zum Aufbau eines Kontrollsystems zur Überwachung des Brennstoffeinsatzes und die dauerhafte Pflicht zur Überwachung der Abluft, speziell die Einrichtung eines Emissions-fernüberwachungssystems, mit dem die Emissionsdaten online an das Landesverwaltungsamt übertragen werden. Im Verfahren wurden auch die mögliche Beeinträchtigung des FFH-Gebietes, die durch die zusätzlichen Transporte hervorgerufenen Beeinträchtigungen und die bereits am Standort vorhandene Vorbelastung sorgfältig abgeprüft. Das Landesverwaltungsamt hat mit dieser Genehmigungsentscheidung inzwischen mehr als 10 Verfahren zur Zulassung von Abfallverbrennungseinrichtungen (Hausmüllverbrennung, Ersatzbrennstoffverbrennung oder vergleichbare Einrichtungen der Zufeuerung) geprüft und entschieden. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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