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Halle (Saale), den 20.03.2008

Raumordnungsverfahren ?Ausbau der Unteren Saale ? Schleusenkanal Tornitz? eingeleitet

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 022/08 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 022/08 Magdeburg, den 10. März 2008 Raumordnungsverfahren ¿Ausbau der Unteren Saale ¿ Schleusenkanal Tornitz¿ eingeleitet Das Landesverwaltungsamt als obere Landesplanungsbehörde hat heute das Raumordnungsverfahren (RO-Verfahren) mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben ¿Ausbau der Unteren Saale ¿ Schleusenkanal Tornitz¿ auf Antrag des Wasserstraßen-Neubauamtes Magdeburg eingeleitet. Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes beabsichtigt, die komplizierten Verhältnisse für die Schifffahrt an der Unteren Saale zu beseitigen und den Bedingungen der Elbe anzugleichen. Zur Verwirklichung dieses Zieles ist der Bau eines einschiffigen Schleusenkanals bei Tornitz vorgesehen. Bei der vorgesehenen technischen Lösung kann auf den Bau eines Wehres in der Saale verzichtet werden, d. h. die Saale bleibt auf der gesamten Strecke zwischen Calbe und der Mündung in die Elbe wie bisher frei fließend. Das Vorhaben ¿Saale-Ausbau (Variante Schleusenkanal Tornitz ohne Wehr in der Saale)¿ ist Bestandteil des vordringlichen Bedarfs des Bundesverkehrswegeplanes 2003. In Fließrichtung der Saale gesehen, soll der Schleusenkanal Tornitz unmittelbar unterhalb der Eisenbahnbrücke Calbe/Grizehne bei Sl-km 17,5 linksseitig aus der Saale abzweigen. Unmittelbar nach dem Abzweig wird der Hochwasserschutzdeich der Saale gekreuzt. Anstelle des Deiches ist hier ein Sperrtor vorgesehen, um bei Hochwasser diesen Hochwasserschutzdeich schließen zu können und den Schutz der dahinter liegenden Flächen gewährleisten zu können. Es werden zwei Trassenvarianten untersucht. Beide Varianten erfordern den Bau einer Schleuse. Die Trasse I mit einer Länge von ca. 6,4 km führt nach dem Sperrtor relativ dicht am Saale-Bogen bei Sl-km 13 entlang, zwischen den Orten Tornitz und Werkleitz hindurch. Sie nähert sich dem Saale-Bogen bei Sl-km 6 an und führt zur Schleuse. Die Trasse II mit einer Länge von ca. 7 km führt nach dem Sperrtor bis an die L 68 heran und verläuft zwischen der Landesstraße und dem bestehenden Kiestagebau Tornitz zur Schleuse. Die Ortslagen Tornitz und Werkleitz werden dabei weiträumig umgangen. Die Trassen verlaufen überwiegend über derzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen. Das Oberwasser des Kanals endet in der Nähe der Kreuzung mit dem Hochwasserschutzdeich der Elbe. Der Standort der Schleuse ist bei beiden Varianten identisch. Im Unterwasser der Schleuse gibt es zwei mögliche Anbindungen: die Anbindung des Schleusenkanals an die Saale bzw. an die Elbe. Bei der Anbindung an die Saale beträgt die Länge zwischen Schleuse und Saale ca. 1 km. Neben der Anbindung an die Saale wird auch eine direkte Anbindung des Schleusenkanals an die Elbe untersucht. Diese Variante mündet zwischen der Fähre Barby und der Saale-Mündung in die Elbe. Das Unterwasser des Kanals ist in diesem Fall ca. 2,5 km lang. Das RO-Verfahren ist ein behördeninternes Verfahren, das in einem frühen Planungsstadium raumbedeutsamer Planungen/Maßnahmen mit überörtlicher Bedeutung durchgeführt wird. Es ist dem Genehmigungsverfahren vorgeschaltet und soll klären, ob die geplante Maßnahme mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung vereinbar ist und wie sie mit anderen raumbedeutsamen Planungen/Maßnahmen abgestimmt werden kann. Das RO-Verfahren ist querschnittsorientiert und koordiniert sowohl ökonomische, als auch ökologische, kulturelle und soziale Aspekte. Zum RO-Verfahren gehört auch eine raumordnerische Umweltverträglichkeitsprüfung. In Vorbereitung des RO-Verfahrens hat bereits am 10. Dezember 2004 eine Antragskonferenz stattgefunden, in deren Ergebnis der Untersuchungsrahmen inhaltlich und räumlich festgeschrieben sowie die beizubringenden Verfahrensunterlagen abgestimmt wurden. Mit der Einleitung des RO-Verfahrens werden die öffentlichen und sonstigen fachlichen Stellen, die durch die Wasserstraßenbaumaßnahme berührt werden könnten, beteiligt. Darüber hinaus wird die Öffentlichkeit in das Verfahren einbezogen. Dazu legen die betroffenen Gemeinden die Verfahrensunterlagen einen Monat öffentlich zur Einsicht aus. Die genauen Termine werden rechtzeitig ortsüblich bekannt gegeben. Jeder, dessen Belange durch die Maßnahme berührt werden, kann sich hierzu bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Gemeinde äußern. Die vorgebrachten Bedenken, Hinweise und Anregungen werden in der Stellungnahme der Gemeinde berücksichtigt bzw. mit einem Votum versehen und der Landesplanungsbehörde übermittelt. Die Landesplanungsbehörde berücksichtigt die Stellungnahmen der Gemeinden im Abwägungsprozess der Raum- bzw. Umweltverträglichkeitsprüfung. Soweit es für die Bewertung und Abwägung erforderlich sein sollte, werden die Stellungnahmen mit den am RO-Verfahren Beteiligten erörtert. Die Erörterung ist ein behördeninterner Termin. Das RO-Verfahren wird mit einer landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen. Voraussichtlicher Abschlusstermin ist September 2008. Das Ergebnis des RO-Verfahrens stellt eine wichtige Planungsgrundlage für das nachfolgende Genehmigungsverfahren dar, indem die insgesamt verträglichste Trassenvariante ermittelt wird. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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