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Magdeburg, den 26.03.2008

EU-Mittel für Obstplantagen sowie Reb- und Baumschulen Einmalzahlungen für Dauerkulturen können beantragt werden

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 027/08 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 027/08 Magdeburg, den 26. März 2008 EU-Mittel für Obstplantagen sowie Reb- und Baumschulen Einmalzahlungen für Dauerkulturen können beantragt werden Für Flächen mit Obstplantagen sowie Rebschulen und Baumschulen, die als Dauerkulturen genutzt worden sind, können in diesem Jahr einmalig Zahlungsansprüche beantragt werden. Wie das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt heute mitgeteilt hat, sind Betriebsinhaber, die diese Flächen auch am Stichtag 15.05.2007 bewirtschaftet haben, antragsberechtigt. Der Wert der Zahlungsansprüche beträgt für Obstplantagen sowie Rebschulen und Baumschulen 49,50 Euro pro Hektar. Die neuen Zahlungsansprüche ergeben sich aus der Gemeinsamen Marktordnung für Obst und Gemüse der Europäischen Union. Nach der für das Jahr 2008 durchgeführten Reform können Zahlungsansprüche für Obstplantagen sowie Rebschulen und Baumschulen zugeteilt werden. Der Wert der Zahlungsansprüche ergibt sich aus nationalen Regelungen und die Anzahl ist abhängig von der berücksichtigungsfähigen Fläche. Die Anträge sind zusammen mit den Betriebsprämienanträgen bis zum 15.05.2008 bei den zuständigen Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) einzureichen. Vor allem Antragsteller, die erstmals am Verfahren teilnehmen, sollten sich dazu beim zuständigen ALFF über die Antrags- und Beihilfevoraussetzungen informieren. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de

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