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Magdeburg, den 27.03.2008

?Hohe Integration von Betroffenen führte zu Bleibemöglichkeit? Innenminister und Kommissionsvorsitzende stellen Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission für 2007 vor

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 056/08 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 056/08 Magdeburg, den 27. März 2008 ¿Hohe Integration von Betroffenen führte zu Bleibemöglichkeit¿ Innenminister und Kommissionsvorsitzende stellen Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission für 2007 vor In Magdeburg stellten Innenminister Holger Hövelmann (SPD) und die Vorsitzende der Härtefallkommission des Landes Sachsen-Anhalt, Monika Schwenke, Migrationsbeauftragte für das Bistum Magdeburg, heute den Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission für 2007 vor. Seit Mai 2005 befasst sich die Härtefallkommission mit Anträgen ihrer Mitglieder, an sich ausreisepflichtigen Ausländern unter Härtegesichtspunkten durch Anordnung des Innenministers den Verbleib in Deutschland zu ermöglichen. ¿Hauptgrund für die Anrufung der Kommission war insbesondere der durch den langjährigen Aufenthalt erreichte hohe Grad der Integration der Betroffenen¿, erläuterte der Innenminister. In der überwiegenden Zahl der Fälle handelte es sich um Familien, bei denen die Situation der in Deutschland geborenen oder in jungen Jahren eingereisten Kinder zu berücksichtigen war, die ihre prägenden Kindheits- und Jugendjahre in Deutschland verbracht haben. Weitere Gründe waren Erkrankungen und eine schwierige Situation nach Rückkehr ins Heimatland. Die Kommissionsvorsitzende Monika Schwenke erklärte, dass nach wie vor kein Missbrauch bei der Möglichkeit der Anrufung der Härtefallkommission festzustellen sei. In den Sitzungen würden die Anträge ausführlich diskutiert, um alle Aspekte und Besonderheiten des Einzelfalles für die Entscheidungsfindung zu berücksichtigen. Die Arbeit in der Kommission sei von gegenseitiger Achtung geprägt. Mitglieder und stellvertretende Mitglieder widmeten sich gerne dieser verantwortungsvollen Tätigkeit. Im Jahr 2007 stellten die Mitglieder 26 Anträge, die sich auf 79 Personen bezogen, davon 38 minderjährige begleitete Kinder. Hauptherkunftsländer waren Kosovo (sechs Anträge), Vietnam (vier Anträge) sowie Bosnien-Herzegowina, Serbien und die Türkei mit je zwei Anträgen. Einschließlich der Überhänge aus dem Jahr 2006 beriet die Kommission in zehn Sitzungen über 25 Anträge. Bei sechs Anträgen stellte sie dringende humanitäre Gründe fest, die einen weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet rechtfertigen, und beschloss jeweils ein Härtefallersuchen. Der Innenminister entsprach allen Härtefallersuchen und ordnete die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen aus humanitären Gründen an. In Fällen, in denen betroffenen Erwachsenen die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit möglich war, wurde die Verlängerung der zunächst auf ein Jahr befristeten Aufenthaltserlaubnis von dem Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts durch Erwerbstätigkeit oder über Bemühungen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit abhängig gemacht. Von den Anordnungen waren 20 Personen begünstigt, davon zehn minderjährige begleitete Kinder. Hövelmann: ¿Die Einrichtung der Härtefallkommission hat sich bewährt. Die Kommission arbeitet sehr verantwortungsbewusst. Das zeigt sich nicht zuletzt daran, dass ich mich bei allen im vergangenen Jahr vorgelegten Ersuchen dem Vorschlag der Härtefallkommission anschließen konnte.¿ Nur aufgrund von Härtefallersuchen der Kommission sei es möglich gewesen, an sich ausreisepflichtigen Ausländern unter Härtegesichtspunkten den Verbleib in Deutschland zu ermöglichen. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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