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Magdeburg, den 28.03.2008

Bullerjahn: ?Künftig heißt es: Erst zahlen, dann fahren!?

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 037/08 Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 037/08 Magdeburg, den 28. März 2008 Bullerjahn: ¿Künftig heißt es: Erst zahlen, dann fahren!¿ Am 1. April 2008 tritt in Sachsen-Anhalt das Gesetz über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer in Kraft. Minister Bullerjahn: ¿Die hohe Anzahl der Fälle von Kfz-Steuerrückständen und der unverhältnismäßig hohe Verwaltungsaufwand waren der Anlass, die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer effizienter zu gestalten.¿ Das Gesetz tritt am 1. April in Kraft und werde, so der Finanzminister weiter, im Interesse aller Steuerzahler/innen für mehr Steuergerechtigkeit im Lande sorgen. Zukünftig dürfen die Zulassungsbehörden in Sachsen-Anhalt ein Fahrzeug nur noch zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zulassen, wenn eine Einzugsermächtigung der Kraftfahrzeugsteuer bei einem Geldinstitut erteilt worden ist und die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen werden soll, keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände bei den Finanzämtern des Landes Sachsen-Anhalt hat. Werden von der Zulassungsbehörde bei der automatischen Rückstandsprüfung Kraftfahrzeugsteuerschulden von mehr als zehn Euro festgestellt, wird die Zulassung solange zurückgestellt, bis die Rückstände beim Finanzamt getilgt wurden. Auf eine Einzugsermächtigung kann verzichtet werden, wenn das zuzulassende Fahrzeug unbefristet von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist oder das Vorliegen eines Härtefalles mit einer Bescheinigung des Finanzamts bei der Zulassungsbehörde nachgewiesen wird. Beauftragt der/die Fahrzeughalter/in einen Dritten (z. B. Zulassungsdienst des Kfz-Händlers, den Ehepartner) mit der Anmeldung des Fahrzeugs, ist es ab April erforderlich, dass dem Bevollmächtigten folgende Papiere ausgestellt wurden: 1. Vollmacht zur Anmeldung des Fahrzeugs, 2. Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren für die Kraftfahrzeugsteuer und 3. Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten von der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden darf, ob Kraftfahrzeugsteuerrückstände bestehen. Die Formulare stehen im Internet unter http://www.asp.sachsen-anhalt.de/download/mf/ofd/alle/Kfz/kraft_2_lev_teilnahme_mit_vollmacht.pdf zum Herunterladen bereit und liegen bei den Finanzämtern und Zulassungsstellen aus. Weitere Informationen hält die Oberfinanzdirektion Magdeburg unter http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=22057 auf ihrer Internetseite bereit. Impressum: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: presse@mf.sachsen-anhalt.de

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