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Magdeburg, den 30.03.2008

Anzeige- und Meldepflicht für Tierhalter Agrarministerin ruft zur Registrierung der Tierbestände auf

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 037/08 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 037/08 Magdeburg, den 31. März 2008 Anzeige- und Meldepflicht für Tierhalter Agrarministerin ruft zur Registrierung der Tierbestände auf Magdeburg . Die Tierhalter Sachsen-Anhalts sind aufgefordert, ihren Meldepflichten zu den Tierbeständen gegenüber den zuständigen Veterinärämtern der Landkreise und kreisfreien Städte nachzukommen. Dazu zählt, den Betrieb spätestens bei Beginn der Tierhaltung anzuzeigen und ebenso Änderungen des Bestandes unverzüglich zu melden. Halter von Schweinen, Schafen und Ziegen haben darüber hinaus jährlich ihren Bestand zum 15. Januar (mit Stichtag 1. Januar) zu melden. Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt hat heute darauf hingewiesen, dass mit der Änderung der Viehverkehrsverordnung im vergangenen Jahr die Anzeige- und Registrierungspflichten erweitert wurden. Betroffene Tierhalter in Sachsen-Anhalt sind deshalb verpflichtet, ihre Bestände anzuzeigen. Dabei entbinde die Anzeige der Tierbestände zum 15. Mai im Rahmen der Agrarförderung die Tierhalter nicht von einer Registrierungspflicht nach der Viehverkehrsordnung beim Veterinäramt. Verstöße gegen die Meldepflicht können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und Konsequenzen für die Agrarförderung nach sich ziehen. Darüber hinaus bestehe weiterhin die Pflicht, jährlich Tierbestände nach Tierarten getrennt der Tierseuchenkasse zu melden. Die Anzeige- und Registrierungspflicht für Tierbestände ist Teil einer umfassenden, vorsorgenden Tierseuchenbekämpfung und wird bundesweit einheitlich durch die Verordnung zum Schutz vor Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung vom 06. Juli 2007) geregelt. Anlage Ergänzende Informationen: 1.    Anzeige- und Registrierungspflicht für Tierbestände nach der Viehverkehrsverordnung Der Betrieb ist spätestens bei Beginn der Tierhaltung der zuständigen Behörde unter Angabe des Namens, der Anschrift und der Zahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes anzuzeigen. Änderungen sind ebenfalls anzuzeigen. Das betrifft Tierhalter der Tierarten Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer (z.B. Pferde), Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner (Puten), Wachteln und Laufvögel (z.B. Strauße). Weiterhin sind Haltungen mit Kameliden, Gehegewild und sonstigen zuvor nicht aufgeführten Klauentieren bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. 2.    Meldepflicht für Tierbestände bei der Tierseuchenkasse Tierhalter, die Tiere im Lande Sachsen-Anhalt halten, sind verpflichtet, der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt jährlich ihren Gesamtbestand an Tieren nach Tierarten gegliedert zu melden. Das betrifft Besitzer von Pferden, Rindern, einschließlich Wasserbüffel, Wisente und Bisons, Schweinen, einschließlich Wildschweinen in Gehegen, Schafen, einschließlich Muffelwild in Gehegen, Ziegen, Hühnergeflügel, Truthühnern, Gänsen, Enten, Laufvögeln, Hirschartigen (Dam-, Sika-, Rot-, Rehwild und Sonstigen) in Gehegen sowie Forellen und Karpfen in Fischhaltungsbetrieben (Anlagen oder Einrichtungen zur Zucht von Forellen oder Karpfen oder Einrichtungen zur Haltung oder Hälterung von Forellen oder Karpfen zum Zwecke der Vermarktung, ausgenommen Anlagen oder Einrichtungen zur Haltung oder Hälterung von Forellen oder Karpfen in geringem Umfang zur Abgabe an den Verbraucher). 3. Weiterführende Links Ü   Adressen der Veterinärämter Diese sind im Internet abrufbar unter: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=fld6kg7ooadgg Ü   Informationen zur Tierseuchenkasse Diese sind im Internet zu finden unter: http://www.tierseuchenkassesachsen-anhalt.de/ Ü   Verordnung zum Schutz vor Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung vom 06. Juli 2007) Diese ist im Internet abrufbar unter: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/viehverkv_2007/gesamt.pdf Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de

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