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Magdeburg, den 31.03.2008

Innenminister Hövelmann verbietet erstmals in Sachsen-Anhalt einen Verein

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 067/08 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 067/08 Magdeburg, den 1. April 2008 Innenminister Hövelmann verbietet erstmals in Sachsen-Anhalt einen Verein  Blue White Street Elite (BWSE) ab sofort verboten Auch im Fußball darf es keine rechtsfreien Räume geben Innenminister Holger Hövelmann (SPD) hat heute zum ersten Mal in Sachsen-Anhalt ein Vereinsverbot verfügt und den Verein ¿Blue White Street Elite¿ (BWSE) aus dem Jerichower Land verboten: ¿Aus den Aktivitäten der Gruppe lässt sich schließen, dass gemeinschaftlich Straftaten begangen werden und damit die Zwecke und die Tätigkeit des Vereins den Strafgesetzen zuwiderlaufen.¿ Der Verein ist nicht im Vereinsregister eingetragen. Die Vereinsmitgliedschaft sowie weitere Vereinseigenschaften ergeben sich u. a. aus gemeinsamen Treffpunkten, dem häufigen gemeinsamen Auftreten in der Öffentlichkeit, einem einheitlichen Erscheinungsbild durch das Tragen gleichartiger Kleidung sowie der Unterordnung der Vereinsmitglieder unter eine Führungsperson. Bei den ca. 25 Mitgliedern, die zum harten Kern gehören, handelt es sich um männliche Personen im Alter von 18 bis 25 Jahren. Die Polizei habe den Verein bereits seit dem Jahr 2007 im Visier, so Hövelmann weiter. Die dem Innenministerium vorliegenden Erkenntnisse belegen eindeutig, dass sich die Vereinsmitglieder vornehmlich an den Wochenenden treffen und gemeinschaftlich Veranstaltungen überwiegend in Sachsen-Anhalt besuchen. In deren Umfeld kam es wiederholt zu Schlägereien unter Beteiligung der Vereinsmitglieder, wobei durch diese sehr aggressiv und brutal vorgegangen wird. Bei Heim- und Auswärtsspielen des 1. FC Magdeburg treten die Vereinsmitglieder äußerst gewaltbereit in Erscheinung und es kommt regelmäßig zu Auseinandersetzungen mit gegnerischen Fans. Die Palette der registrierten Straftaten reicht von Sachbeschädigungen über gefährliche Körperverletzungen bis hin zu Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte oder auch schweren Landfriedensbruchs. Der Innenminister äußerte weiter, dass einzelne Vereinmitglieder bei der Polizei auch durch rechtsextremistische Straftaten registriert seien. Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen wurde bekannt, dass sich der Verein auch aus Mitgliedern der rechtsextremen Gruppierung ¿Weiße Aktivisten Jerichower Land¿ rekrutiert haben. ¿Die sofortige Vollziehung des Verbots und der Auflösung des Vereins liegen im öffentlichen Interesse. Ein wirksames Vorgehen gegen den Verein ¿BWSE¿ ¿ insbesondere die Verhinderung weiterer Straftaten ¿ ist nur möglich, wenn wir den Vollzug nicht aufschieben und somit eine weitere Ausweitung und Verfestigung der Vereinsstrukturen verhindern. Der Verein wird gemäß dem bundesweit geltenden Vereinsgesetz verboten (§ 3 Abs. 1). Damit ist auch die Untersagung der Tätigkeit sowie die Bildung von Ersatzorganisationen (§ 8 Abs. 1) und das Verbot der Verwendung von Kennzeichen des Vereins verbunden (§ 9). Zuwiderhandlungen gegen die Verbote können gem. § 20 mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden. Hinweis! Die Verbotsverfügung und Vereinszeichen ¿BWSE¿ finden Sie unter: http://www.mi.sachsen-anhalt.de/ Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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