Jens Bullerjahn: Pensionsfonds sorgt für Nachhaltigkeit und Haushaltsklarheit
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 148/08 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 148/08 Magdeburg, den 1. April 2008 Jens Bullerjahn: Pensionsfonds sorgt für Nachhaltigkeit und Haushaltsklarheit Im Rahmen seiner Strategiedebatte hat sich das Kabinett heute mit den steigenden Pensionsverpflichtungen des Landes befasst. Dazu erläuterte Finanzminister Bullerjahn ein von der Regierung in Auftrag gegebenes Gutachten. Das Kabinett beschloss, die im Gutachten beschriebenen Zuführungen zum Sondervermögen Versorgungsrücklage und zum Sondervermögen Pensionsfonds in die mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen. Außerdem sollen die Zuführungen bis zum Jahre 2025 in die Langfristprojektion übernommen werden. ¿Die Ausgaben des Landes für Versorgung und Beihilfe der Versorgungsempfänger werden in den nächsten Jahren und Jahrzehnten erheblich steigen¿ erklärte der Finanzminister. ¿Diese Belastungen für die nächsten 20 Jahre müssen wir daher bei den Strategiegesprächen über die kommende Haushaltsentwicklung stets im Blick behalten.¿ Betragen die Versorgungsausgaben im Jahr 2007 noch 74 Mio. EUR, so sind es 2015 bereits rund 277 Mio. EUR und 2020 rund 460 Mio. EUR. Im Jahr 2025 wird das Land dann sogar mehr als 700 Mio. EUR aufbringen müssen. Dies bedeutet nahezu eine Vervierfachung der Ausgaben binnen 8 Jahren sowie mehr als eine Verneunfachung der Ausgaben bis zum Jahr 2025. Die genannten Zahlen beruhen auf der Annahme, dass die Regelaltersgrenze von 65 Jahren beibehalten und die Besoldung jährlich um 2,5 % erhöht wird - zuzüglich eines sogenannten Karrieretrends von 1 % jährlich. Bullerjahn weiter: ¿Die für die Versorgung benötigten Mittel werden derzeit erst nach dem Zeitraum erwirtschaftet, in dem die Dienstleistung erbracht worden ist. Dies steht im Widerspruch zur Finanzentwicklung im Sinne von Nachhaltigkeit, Generationengerechtigkeit und Haushaltsklarheit. Mit gutem Grund haben wir uns deshalb seit einem Jahr für den Pensionsfonds entschieden und nicht für eine alleinige Finanzierung aus dem Haushalt. Zentrales Ziel des Pensionsfondsgesetzes ist die vollständige Finanzierung der Versorgung und Beihilfen für die Versorgungsempfänger des Landes, die seit Anfang 2007 als Beamte eingestellt worden sind. Daneben erfolgt eine Teilfinanzierung für die bis dahin eingestellten Beamten. Auch wenn der Pensionsfonds für die neu eingestellten Beamten eine deutliche Entlastung des Landeshaushalts erst in ferner Zukunft entfalten wird, so ist es auch ein Gebot der Generationengerechtigkeit, jetzt vorzusorgen und nicht auch noch diese Lasten auf die nächste Generation zu verschieben.¿ Zwischenzeitlich treffen auch der Bund und die meisten Länder, wie zum Beispiel Rheinland-Pfalz, Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen, für Neueinstellungen ab einem bestimmten Zeitpunkt Vorsorge in Form einer Voll- oder Teilfinanzierung. Der Bestand des Pensionsfonds und dessen ständiges Anwachsen durch regelgerechte Zuführungen ist somit kein Sonderweg in Sachsen-Anhalt, sondern entspricht mittlerweile dem bundesweiten Standard. ¿Wenn wir den Pensionsfonds nicht hätten,¿ so der Minister, ¿müsste auf Dauer eine alleinige Finanzierung der Pensionsverpflichtungen aus dem laufenden Haushalt erfolgen. Das würde neue Schulden bedeuten, um diese Lasten zu tragen. Oder wir müssten auf der Ausgabenseite so viel einsparen, dass damit Entwicklungshemmnisse für das Land verbunden wären.¿ Je später die Zuführungen an den Pensionsfonds erfolgen, desto teurer wird es für das Land. So hat das Gutachten ermittelt, dass eine Einbeziehung aller 120 Landesbeamtinnen und -beamten, die ein Besoldungsdienstalter von 2006 haben, also Geburtsjahrgang 1985, regelmäßige Zuführungen in Höhe von jährlich 900.000 EUR erfordern und zusätzlich einmalig 1,1 Millionen EUR per 01.01.2009. Erfolgt die Erweiterung des voll kapitalgedeckten Personenkreises um diesen Jahrgang erst ein Jahr später, sind anstelle der 1,1 Mio. EUR schon 2 Millionen EUR per 01.01.2010 aufzubringen. Noch ein Jahr später, also per 01.01.2011, benötigt das Land schon 3 Millionen EUR. Der Anstieg des erforderlichen Einmalbetrags zeigt deutlich, dass gehandelt werden muss und nicht abgewartet werden kann. Für jeden ab Anfang 2007 neu ernannten Beamten sind Regelzuführungen an den Fonds zu leisten. Deren Höhe ist in dem eingeholten Gutachten errechnet worden. Dies ermöglicht es, zugeschnitten auf die Verhältnisse in Sachen-Anhalt, für bestimmte Beamtengruppen die Höhe der Regelzuführungen festzulegen. Die vom Gutachter festgestellten Prozentsätze, je nach Personengruppe zwischen 28,9 % und 42,2 %, sind in die Pensionszuführungsverordnung übernommen worden. Zusätzlich enthält das Gutachten Modellrechnungen zur Entwicklung der Anzahl der Versorgungsempfänger, zur Höhe der Ausgaben für Versorgung und Beihilfe der Versorgungsempfänger sowie zur Entwicklung des Sondervermögens Versorgungsrücklage und des Sondervermögens Pensionsfonds. Das Gutachten stellt speziell Berechnungen für die Beamten in Sachsen-Anhalt an. Beispielsweise wurden für die jeweilige Beamtengruppe das durchschnittliche Einstellungsalter und die Dienstunfähigkeitswahrscheinlichkeit ermittelt. Auch die bisherigen Beihilfekosten und das aktuelle Besoldungs- und Versorgungsrecht, zu denken ist hier besonders an die Ost-West-Anpassung und die lineare Erhöhung zum Mai 2008, sind berücksichtigt. Neben dem Bereich der ab 2007 neu ernannten Beamtinnen und Beamten, für die eine volle Kapitaldeckung gewährleistet wird, sieht das Pensionsfondsgesetz eine Teilkapitaldeckung für davor begründete Dienstverhältnisse vor. Bullerjahn verwies auch auf die Verbindung zu den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der DDR. Diese bildeten nämlich in Form der Minderausgaben eine Quelle der Zuführungen. Da 2007 eine Differenz zwischen Haushaltsplan und Haushaltsdurchführung bestand, wurden 4,405 Millionen EUR aus dieser Quelle dem Pensionsfonds zugeführt. Für die Folgejahre ist mittel- bis langfristig mit weiteren Zuführungen zu rechnen. Der Finanzminister warnte: ¿Aber auch der Pensionsfonds kann nicht verhindern, dass sich die finanzpolitischen Spielräume des Landes mittel- und langfristig stark verengen werden. Betrachtet man die Personalkosten zusammen mit den Zinsausgaben, so wird deren Anteil am Gesamthaushalt stark wachsen, und zwar von etwa 36 % im Jahr 2007 bis auf knapp 48 % im Jahr 2025. Dies bedeutet, dass der Spielraum für konsumtive und vor allem investive Ausgaben von derzeit noch knapp zwei Drittel auf nur noch etwas über die Hälfte aller Ausgaben sinken wird. Der Konsolidierungskurs muss daher konsequent von allen Ressorts weiter verfolgt werden!¿ Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de