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Magdeburg, den 31.03.2008

Kabinett beschließt Übernahme von Anteilen der Stadt Halle an der Mitteldeutschen Flughafen AG

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 146/08 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 146/08 Magdeburg, den 1. April 2008 Kabinett beschließt Übernahme von Anteilen der Stadt Halle an der Mitteldeutschen Flughafen AG Das Kabinett hat heute Finanzminister Jens Bullerjahn beauftragt, die in der Zwischenzeit ausgehandelten vertraglichen Vereinbarungen mit der Stadt Halle zur Übernahme von Anteilen der Stadt an der Mitteldeutschen Flughafen AG zu unterzeichnen. Gleichzeitig sollen auch die Vereinbarungen zur Abtretung der Veräußerungserlöse aus dem Verkauf der sog. ¿BMW¿- Flächen unterzeichnet werden. Das Kabinett hatte sich bereits mehrfach für eine weitere Beteiligung an der Mitteldeutsche Flughafen AG (MF AG) ausgesprochen. Nach einem komplexen Verhandlungsprozess konnten nun auch die offenen Fragen zwischen dem Finanzministerium und der Stadt Halle geklärt werden. ¿Ich bin der Ansicht¿, so Finanzminister Jens Bullerjahn, ¿dass wir eine Lösung gefunden haben, mit der Stadt und Land gut leben können.¿ 1. Anteile MF AG Angesichts der aktuellen Haushaltslage ist die Stadt Halle an das Land mit der Bitte herangetreten, die Übernahme von Anteilen an der MF AG im Gegenzug zur Befreiung von Finanzierungsverpflichtungen für weitere Investitionsvorhaben analog der Vereinbarung des Freistaates Sachsen mit den Städten Leipzig und Dresden zu prüfen. Im Ergebnis erfolgte zwischen dem Finanzministerium und der Stadt Halle folgende Einigung: - Das Land übernimmt die Verpflichtungen der Stadt Halle aus ihrem bestehenden Anteil an der MF AG. - Im Gegenzug erfolgt eine Abtretung von Aktien der Stadt Halle an der MF AG an das Land. Bei der Stadt Halle verbleibt lediglich ein symbolischer Restanteil in Höhe von 0,2 %. Das Land verpflichtet sich gegenüber der Stadt zur Absicherung aller künftigen aus dem bei der Stadt verbleibenden Anteil resultierenden Zahlungsverpflichtungen an die MF AG. Die Stadt wird damit künftig von allen finanziellen Verpflichtungen aus der MF AG befreit. - Das Entsenderecht der Stadt Halle für den Aufsichtsrat nach der Satzung der MF AG bleibt davon unberührt. Die Übernahme der Anteile vollzieht die Entwicklung des Flughafens Leipzig/Halle zu einem Interkontinental-Flughafen nach. Minister Bullerjahn: ¿Kommunen können diese Größenordnung nicht mehr stemmen. Die in den letzten Jahren veränderte Gesellschafterstruktur, in der sich die kommunalen Anteile an der MF AG insgesamt bis auf kleine Anteile deutlich verringert haben, bestätigt das.¿ Unabhängig von einem finanziellen Engagement bestehe, so Bullerjahn abschließend, jedoch ein vitales Interesse des Landes daran, die Stadt Halle in alle Entscheidungsprozesse im Aufsichtrat auch weiterhin einzubinden. 2. ¿BMW¿- Flächen Die Stadt Halle (Saale) war nicht in der Lage, ihre anteilige Zuführung von Mitteln in die Kapitalrücklage der MF AG zur Absicherung des Ausbaus der Start- und Landebahn Süd am Flughafen Leipzig/Halle zu leisten. Um die Erweiterungsinvestition nicht zu gefährden, hat das Land Sachsen-Anhalt die finanzielle Verpflichtung der Stadt Halle jeweils zu den Fälligkeitszeitpunkten in Höhe von insgesamt rd. 18,4 Mio. Euro erfüllt. Im Gegenzug hatte sich die Stadt Halle zu einer Kompensationsleistung in Form der Übertragung der ¿BMW-Flächen" an das Land verpflichtet. Nunmehr haben sich das Ministerium der Finanzen und die Stadt Halle auf folgende Verfahrensweise verständigt: - Von der Übertragung der ¿BMW-Flächen" wird Abstand genommen. - Die Flächen verbleiben im Eigentum der Entwicklungsgesellschaft Industriegebiet Halle-Saalkreis GmbH & Co. KG (KG). Diese wird die betroffenen Grundstücke für Zwecke des Verkaufs an potentielle Investoren erschließen (ca. 230 ha. bebaubare FIäche). - Für die Flächen ist eine Erschließungsmaßnahme in Höhe von ca. 48 Mio. ¿ vorgesehen. Die Erschließungskosten werden zu 90 % aus Fördermittel (GA-Infrastruktur) und durch einen Eigenanteil der Stadt von 10 % aufgebracht. Der Eigenanteil soll durch die KG selbst erbracht werden. - Die Bruttoerlöse aus der Veräußerung der Flächen fließen in Höhe des Eigenanteils an der Erschließung (ca. 4,8 Mio. ¿) zunächst der KG zu. Darüber hinaus gehende Erlöse fließen bis zu einer Gesamthöhe von 18,4 Mio. ¿ in einem Verhältnis von 75 % dem Land und von 25 % der KG zu. Über 23,2 Mio. ¿ hinausgehende Veräußerungserlöse fließen vollständig der KG zu. Mit der vorgesehenen Verfahrensweise ist eine schnellstmögliche Herrichtung der Flächen für Investoren gewährleistet. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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