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Magdeburg, den 07.04.2008

Landesregierung verabschiedet Zweites Medienrechtsänderungsgesetz/ Robra: ?Mehr Wettbewerb?

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 155/08 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 155/08 Magdeburg, den 8. April 2008 Landesregierung verabschiedet Zweites Medienrechtsänderungsgesetz/ Robra: ¿Mehr Wettbewerb¿ Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung das Zweite Medienrechtsänderungsgesetz verabschiedet und an den Landtag zur Beschlussfassung weitergeleitet. Anlass war der von den Ministerpräsidenten der Länder im Dezember 2007 unterzeichnete Zehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der bis zum 1. September 2008 in Landesrecht umzusetzen ist. Das Zweite Medienrechtsänderungsgesetz beinhaltet einerseits das Zustimmungsgesetz zu diesem Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, andererseits ein Änderungsgesetz zum Mediengesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Staatsminister Rainer Robra skizzierte die drei Themenkomplexe des Rundfunkänderungsstaatsvertrages wie folgt: Organisationsreform der Landesmedienanstalten, insbesondere die Bildung von Entscheidungskommissionen für bundesweite Angelegenheiten zur Steigerung der Effizienz, Ermöglichung bundesweiter Zuweisungen von Übertragungskapazitäten für Rundfunk und Telemedien, Regelung neuartiger Plattformen, die Rundfunk und Telemedien verbreiten. Mit der Änderung des Mediengesetzes Sachsen-Anhalt wird vor allem das geltende Medienrecht an die Fortentwicklung der Digitalisierung der Medien angepasst, um für die Medienunternehmer im Lande marktkonforme Regelungsvoraussetzungen zu schaffen. So werden künftig die privaten Rundfunkveranstalter bei der digitalen Verbreitung ihrer Programme nicht mehr auf zwei Hörfunkprogramme, ein Fernsehvollprogramm und ein Fernsehspartenprogramm beschränkt. ¿Dies stärkt ihre Wettbewerbsfähigkeit¿, unterstrich der Chef der Staatskanzlei. Im Falle des beherrschenden Einflusses eines Presseunternehmens können in Zukunft auch andere Maßnahmen als die Bildung eines Programmbeirates zugelassen werden, um die Meinungsvielfalt zu sichern. Robra: ¿Dies stellt für die hiesigen Presseunternehmen eine Verbesserung der bestehenden Rechtslage dar.¿ Aufgehoben wird zudem der ursprünglich auf 2010 festgelegte Zeitpunkt für die Umstellung von der heutigen analogen auf die zukünftige digitale Technik der Rundfunkverbreitung. Dieser kann wegen der bundesweit aufgetretenen Probleme im Bereich der Digitalisierung des Hörfunks so nicht eingehalten werden. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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