Ministerin Kuppe zieht erste positive Bilanz beim Nichtraucherschutz
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 035/08 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 035/08 Magdeburg, den 7. April 2008 Ministerin Kuppe zieht erste positive Bilanz beim Nichtraucherschutz Mit Blick auf die ersten 100 Tage nach in Kraft treten des Nichtraucherschutzgesetzes in Sachsen-Anhalt (9. April) zieht Gesundheitsministerin Dr. Gerlinde Kuppe eine überwiegend positive Bilanz bei der Umsetzung. Die Ministerin sagte in Magdeburg: ¿In Bereichen wie Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten oder Jugendfreizeiteinrichtungen wird das Rauchverbot nahezu geräuschlos umgesetzt. Lediglich in den Gaststätten gibt es noch Probleme. Es gibt leider Gaststättenbetreiber, die offenkundig vorsätzlich das Gesetz unterlaufen. Sie missdeuten Übergangsregelungen als Freibrief, Rauchern in den Lokalen weiterhin ungebremst den Vortritt zu lassen.¿ In solchen Fällen schickt das Ministerium den Wirten einen Hinweisbrief, dem der Text des neuen Gesetzes beigefügt ist. Sanktionen haben sie erst nach einer Übergangsfrist vom 1. Juli an zu befürchten, dann drohen Bußgelder. Bisher wurden 15 solcher ¿Blauen Briefe¿ verschickt. Die Ministerin appellierte deshalb noch einmal an das Verantwortungsbewusstsein der Gastwirte, den Nichtraucherschutz konsequent umzusetzen. Sie erklärte: ¿Wir lassen Gastwirte und Bürger dabei nicht allein. Bei Fragen und Problemen steht das Ministerium gern mit Rat und Tat zur Seite.¿ Für die Landesregierung habe der Gesundheitsschutz der Bevölkerung einen hohen Stellenwert. Aber auch finanziell macht sich Nichtrauchen bemerkbar. Die Ministerin machte deutlich: ¿Bei einem Preis von 3,50 Euro pro Zigarettenschachtel gibt ein Raucher, der ein Päckchen Zigaretten am Tag raucht, in einem Jahr mehr als 1200 Euro aus. Für die gleiche Summe kann man sich auch einen zweiwöchigen Urlaub in einem Vier-Sterne-Hotel auf den Kanarischen Inseln leisten.¿ Angesichts der einstweiligen Lockerungen der Nichtraucherschutzgesetze in anderen Bundesländern stellte die Ministerin erneut klar: ¿Das Nichtraucherschutzgesetz gilt in Sachsen-Anhalt. Wir haben im Gesetz eine Evaluierungsklausel eingebaut. Nach zwei Jahren schauen wir, wie die Umsetzung im Land funktioniert. Damit werden wir auch einen Ländervergleich anstellen und sehen, was in anderen Bundesländern an Reglungen gut gelungen ist und wo es Schwachstellen gibt, um dann daraus für die Umsetzung und gegebenenfalls für notwendige Veränderungen in unserem Land, Lehren zu ziehen. Allerdings wäre eine bundeseinheitliche Reglung die bessere Variante gewesen.¿ Derzeit gibt es vor dem Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt vier Verfassungsbeschwerden gegen das Nichtraucherschutzgesetz. Impressum: Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de
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