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Magdeburg, den 14.04.2008

Kabinett gibt Entwurf eines Landesversammlungsgesetzes zur Anhörung frei / Hövelmann: Menschenwürde der Opfer von Verfolgung muss geschützt werden

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 175/08 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 175/08 Magdeburg, den 15. April 2008 Kabinett gibt Entwurf eines Landesversammlungsgesetzes zur Anhörung frei / Hövelmann: Menschenwürde der Opfer von Verfolgung muss geschützt werden ¿Wir wollen die Würde und Ehre der Opfer von politischer Verfolgung besser schützen. Demonstrationsfreiheit darf nicht dazu missbraucht werden, diese Würde mit Füßen zu treten.¿ Das erklärte Innenminister Holger Hövelmann heute zur Begründung des Entwurfs für ein Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt über Versammlungen und Aufzüge. Das Kabinett beschloss in seiner heutigen Sitzung, den Entwurf zur Anhörung frei zu geben. Möglich wird ein eigenes Landesversammlungsgesetz durch die Föderalismusreform von 2006, mit der die Zuständigkeit für das Versammlungsrecht vom Bund auf die Länder überging. ¿Das Versammlungsgesetz des Bundes hat sich im Grundsatz bewährt und garantiert ein liberales Demonstrationsrecht. Wir wollen es deshalb in Landesrecht übernehmen¿, so Hövelmann. ¿Wir brauchen aber eine Regelung, die Orte und Tage, die in besonderer Weise an die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und an die schweren Menschenrechtsverletzungen während der SED-Diktatur erinnern, vor Kundgebungen schützt, die die Würde dieser Opfer verletzen.¿ Der Entwurf sieht deshalb die Möglichkeit des Verbots von Versammlungen unter freiem Himmel insbesondere an folgenden Orten vor, wenn Anlass zur Sorge besteht, dass die Würde der Opfer verletzt wird:  Konzentrationslager-Gedenkstätte Lichtenburg, Prettin  Gedenkstätte für Opfer der NS-¿Euthanasie¿, Bernburg  Gedenkstätte Langenstein-Zwieberge  Gedenkstätte ¿Roter Ochse¿, Halle (S.)  Mahnmal für ermordete Häftlinge des Konzentrationslagers Mittelbau-Dora, Dolle  Gedenkstätte Feldscheune Isenschnibbe, Gardelegen  Gedenkstätte Wernigerode  Gedenkstätte Moritzplatz, Magdeburg  Gedenkstätte Deutsche Teilung, Marienborn  Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft Die Tage, an denen unter derselben Voraussetzung ein Versammlungsverbot ermöglicht werden soll, sind:  27. Januar: Nationaler Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus, Jahrestag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz durch die Rote Armee  30. Januar: Jahrestag der Berufung Hitlers zum Reichskanzler und des Beginns der Nazi-Diktatur  20. April: Hitlers Geburtstag  8. Mai: Tag der Befreiung von der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft  20. Juli: Jahrestag des Attentats auf Hitler  1. September: Jahrestag des Überfalls der deutschen Wehrmacht auf Polen, mit dem der Zweite Weltkrieg begann  9. November mit mehrfacher geschichtlicher Bedeutung für Deutschland: Jahrestag der Novemberrevolution, des nationalsozialistischen Putschversuchs, der Reichspogromnacht und der Öffnung der Berliner Mauer Hövelmann erwartet lebhafte Diskussionen um den Entwurf: ¿Das Gesetz eröffnet kein Einfallstor für politisch motivierte Beschränkungen des Demonstrationsrechts. Der Entwurf orientiert sich strikt an dem absoluten grundgesetzlichen Schutz der Menschenwürde und beruht auf den konkreten Erfahrungen der letzten Jahre mit Demonstrationen an symbolisch bedeutsamen Orten und Tagen, insbesondere von rechtsextremen Gruppierungen, die erkennbar das Ziel verfolgten, das Andenken der Opfer zu missbrauchen und zu schänden.¿ Der Gesetzentwurf wird im Internet unter http://www.einmischen.sachsen-anhalt.de online zur Diskussion gestellt. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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