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Halle (Saale), den 17.04.2008

Heimliche Überwachung der Mitarbeiter ? was tun? Wie kann ich meine Rechte wahrnehmen?

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 040/08 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 040/08 Halle, den 11. April 2008 Heimliche Überwachung der Mitarbeiter ¿ was tun? Wie kann ich meine Rechte wahrnehmen? An die vielen Videokameras in Supermärkten oder an den Eingängen von Einkaufszentren hat man sich längst gewöhnt. Viele Bürger haben keine Bedenken gegen derartige Beobachtungen, denn die Kameras geben ihnen ein Gefühl der Sicherheit. Doch dass viele technische Entwicklungen auch Gefahren für die Verletzung des grundgesetzlich geschützten Persönlichkeitsrechtes bergen, zeigen die kürzlich bekannt gewordenen Vorgänge zur Überwachung von Arbeitnehmern bei Lidl. Inzwischen stehen weitere Einzelhändler unter Verdacht detailliert ¿private Angelegenheiten¿ der Arbeitnehmer festgehalten zu haben. Und dies nicht nur mittels Kameras, sondern eben auch durch Detektive oder Sicherheitsdienste. Einem Arbeitgeber ist es nicht grundsätzlich verboten, Daten über einen Arbeitnehmer zu erheben. Dies gilt jedoch nur für solche Daten, die ihm zur Wahrnehmung der aus dem Arbeitsverhältnis resultierenden Kontrollbefugnisse zustehen. Welche Daten dies im Einzelnen sind, lässt sich nicht abstrakt angeben. Verhältnismäßig ist die verdeckte Videobeobachtung nur in Ausnahmefällen, wie bei besonderen Vertrauensstellungen bei denen der Verdacht der Verwirklichung eines Straftatbestandes besteht, beispielsweise bei Bankkassierern. Keinesfalls gerechtfertigt ist sie zur Verhaltensbeobachtung der Mitarbeiter. Fest steht, dass die Zulässigkeit der Videoüberwachung von Arbeitnehmern einen konkreten Anfangsverdacht einer Straftat oder sonstige schwere Verfehlung eines Arbeitnehmers voraussetzt und Videoaufnahmen der nicht in Verdacht stehenden Belegschaftsmitglieder nur in engen Grenzen gerechtfertigt werden können. Fest steht aber auch, dass nicht nur in Discountern, sondern auch in Werkhallen, Apotheken, Blumengeschäften u. v. m. der bewusste Eindruck erweckt wird, dass eine gezielte Überwachung der Arbeitnehmer stattfindet. Jeder Hinweis, der der beim Landesverwaltungsamt angesiedelte Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich bekannt wird, wird als Einzelfall geprüft. Dabei gestaltet sie ihre Ermittlungen so, dass kein Rückschluss auf bestimmte Personen möglich ist. Darauf wird auch in telefonischen Beratungen, die in letzter Zeit vermehrt zu der Thematik stattfinden, immer hingewiesen, denn viele Hinweisgeber möchten vor ihrem Arbeitgeber anonym bleiben. Weitere Informationen zur Thematik ¿Datenschutz¿ und Ansprechpartner für Sachverhalte, von denen Sie konkret betroffen sind, finden Sie auf www.lvwa.sachsen-anhalt.de/datenschutz Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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