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Magdeburg, den 17.04.2008

Land unterstützt kommunalen Straßenausbau im Burgenlandkreis mit knapp 203.000 Euro

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 077/08 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 077/08 Magdeburg, den 18. April 2008 Land unterstützt kommunalen Straßenausbau im Burgenlandkreis mit knapp 203.000 Euro Städte und Kommunen, die ihren Haushalt konsolidieren müssen, sind oft nicht in der Lage, die Eigenanteile an geförderten Straßen­baumaßnahmen allein aufzubringen. Aus diesem Grunde bedürfen sie der finanziellen Unterstützung durch die Landesregierung. Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD): ¿Ohne Zuschüsse der Landesregierung wäre so manches Straßenbauprojekt nicht realisierbar. Ein gut ausgebautes Verkehrswegenetz ist aber ausschlaggebend für die weitere infrastrukturelle Entwicklung einer Region.¿ Deshalb stellt das Innenministerium dem Burgenlandkreis für den Ausbau der Kreisstraße 2253 , Bad Bibra-Thalwinkel-Tröbsdorf, im 6. Bauabschnitt 89.991,00 Euro und den Neubau der Brücke über die Rippach ¿ Kreisstraße 2200, Ortslage Wählitz 95.628,33 Euro sowie der Gemeinde Wangen für den Ausbau der innerörtlichen Hauptstraße in Wangen die Schlussrate von 17.062,89 Euro zur Verfügung. Insbesondere der Brückenneubau über die Rippach sei ein Zugewinn, so Erben. ¿Die K 2200 soll eine zweite leistungsfähige Anbindung von Hohenmölsen an die BAB 9 sicherstellen. Dies wird sich positiv auf den dortigen Wirtschaftsstandort auswirken.¿ Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss die antragstellende Kommune einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist eine Gemeinde finanziell nicht in der Lage, den 25%igen Eigenanteil zu erbringen, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann sie gemäß § 11a Abs. 2 Finanzausgleichs­gesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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