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Halle (Saale), den 17.04.2008

Natura 2000 Gebiet ?Aland-Elbe-Niederung? soll als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen werden

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 031/08 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 031/08 Halle, den 1. April 2008 Natura 2000 Gebiet ¿Aland-Elbe-Niederung¿ soll als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen werden Durch Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt in Abstimmung mit weiteren Fachministerien wurde das Landesverwaltungsamt aufgefordert, ein NSG-Ausweisungsverfahren für das Natura 2000 Gebiet ¿Aland-Elbe-Niederung¿ im Landkreis Stendal zu führen. Dieses besteht aus dem gleichnamigen EU-Vogelschutzgebiet sowie den beiden FFH-Gebieten ¿Aland-Elbe-Niederung nördlich Seehausen¿ und ¿Elbaue Beuster-Wahrenberg¿. Die bereits vorhandene NSG-Fläche von ca. 4000 ha soll damit auf ca. 6.000 ha erweitert werden. Das Landesamt für Umweltschutz hat im Auftrag des Ministeriums eine Schutzkonzeption erarbeitet, die die fachliche Grundlage für die Verordnungsregelungen darstellt. Im Landesverwaltungsamt wurde auf dieser Grundlage durch das Referat Naturschutz und Landschaftspflege ein zwischen den einzelnen Fachabteilungen abgestimmter Verordnungsentwurf erarbeitet. Das Landesverwaltungsamt wird nunmehr im Rahmen des NSG-Ausweisungsverfahrens mit der Beteiligung der Gemeinden, der Träger öffentlicher Belange, der anerkannten Naturschutzverbände sowie der öffentlichen Auslegung dieses Verordnungsentwurfes in den Verwaltungsgemeinschaften beginnen. Dabei haben die Genannten sowie die Eigentümer und Nutzer Gelegenheit, zum Verordnungsentwurf Stellung zu nehmen und entsprechende Hinweise zu geben. Hintergrund Rechtliche Grundlagen bilden die beiden EU-Richtlinien über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutz-Richtlinie, VSchRL) sowie über die Erhaltung der natürlichen Le-bensräume und der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, FFH-RL). Aus den Anforderungen der beiden Richtlinien ergibt sich die unmittelbare Verpflichtung der Mitgliedsstaaten der EU, Natura 2000-Gebiete als besondere Schutzgebiete nationalrechtlich hinreichend zu sichern. Mit Hilfe von Natura 2000 will die EU ein Netzwerk besonders wertvoller Lebensräume in Europa schaffen, erhalten und weiter entwickeln. Dabei sollen jedoch nicht nur Naturschutz-aspekte, sondern alle aktuellen Nutzungen sowie regionale und lokale Besonderheiten Berücksichtigung finden. Schutzzweck Das Natura 2000-Gebiet ¿Aland-Elbe-Niederung¿ liegt in der Elbtalniederung. Die naturnahe Flusslandschaft mit Grünlandkomplexen mittlerer und feuchter Standorte sowie Weich- und Hartholzauenresten ist Lebensraum für zahlreiche an Feuchtgebiete gebundene Tier- und Pflanzenarten. Der Schutz dieses Gebietes ist daher von besonderer Bedeutung. Die ausgedehnten Wiesen und Auwaldreste werden durch die wechselnden Wasserstände der Elbe und des Aland beeinflusst. Das Gebiet ist daher durch eine Vielzahl von Altwassern, Flutrinnen und nassen Senken mit Verlandungs- und Röhrichtzonen geprägt. Des Weiteren bestimmen vereinzelte Binnendünen, Weidengebüsche und Einzelbäume das Bild der Landschaft. Der Schutzzweck umfasst insbesondere die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der im Gebiet vorkommenden Vogelarten nach der VSchRL und der Arten nach den Anhängen II und IV der FFH-RL einschließlich ihrer Lebensräume sowie der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL einschließlich ihrer charakteristischer Arten. Dazu zählen u. a. Biber, Fischotter, Vogelarten wie Kranich, Seeadler und Eisvogel, die Fledermausarten Großes Mausohr und Großer Abendsegler sowie verschiedene Amphibien- und Fischarten. Zu den Lebens-raumtypen gehören u. a. die Auenwälder an Elbe und Aland sowie Wiesen mittlerer und feuchter Standorte. Mediation Die nationalrechtliche Sicherung des Natura 2000-Gebietes ¿Aland-Elbe-Niederung¿ durch die Ausweisung als Naturschutzgebiet soll in den betroffenen Gemeinden zu keiner Verunsicherung insbesondere auch seitens der Bürger, Grundeigentümer und Nutzer führen. Im Zusammenhang mit einer breiten Transparenz und damit der Einbeziehung eines großen Personenkreises während des Unterschutzstellungsverfahrens sind die inhaltlichen und fachlichen Hintergründe sowie aktuelle Ergänzungen zusätzlich auf der Homepage des LVwA unter www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de gesondert eingestellt. Außerdem wurde ein Flyer erarbeitet, der die wesentlichen Eckpunkte zusammenfasst und in den Gemeinden ausgelegt werden soll. Ergänzend sind Informationsveranstaltungen Vorort geplant. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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