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Magdeburg, den 21.04.2008

Bei Nachbarschafts-Streit zur Schiedsstelle

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 180/08 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 180/08 Magdeburg, den 22. April 2008 Bei Nachbarschafts-Streit zur Schiedsstelle Sachsen-Anhalt will dauerhaft im Gesetz festschreiben, dass in bestimmten Fällen vor einer Klage bei Gericht von den Streitparteien eine außergerichtliche Schiedsstelle angerufen werden muss. Dazu ist vom Kabinett eine Novelle des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes zur Anhörung freigegeben worden. Die bisherige Regelung zur obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung läuft Ende 2008 aus. ¿Das Verfahren, das in Sachsen-Anhalt 2001 eingeführt wurde, hat sich bewährt, denn es zielt auf eine einvernehmliche Lösung des Konflikts und es entlastet die Gerichte¿, so Justizministerin Prof. Angela Kolb. Wer zum Beispiel wegen nachbarschaftlicher Streitigkeiten wegen überhängender Zweige Klage vor Gericht einreichen will, muss nachweisen, dass eine Schlichtung durchgeführt wurde und dass dabei keine Einigung erzielt werden konnte. Zuständig sind Schiedsstellen und die notariellen und anwaltlichen Schlichtungsstellen. Die Novelle verändert den Katalog der Fälle, in denen die Schlichtungsstelle vor einer Klage-Einreichung bei Gericht angerufen werden muss. Bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten und für Ehrenschutzklagen ohne presserechtlichen Bezug wie Beleidigungen und Verleumdungen bleiben die Schiedsstellen zuständig. Herausgenommen werden sollen dagegen vermögensrechtliche  Streitigkeiten mit einem Streitwert von bis zu 750 Euro, die bisher ebenfalls ein Fall für die Schiedsstellen sind. Kolb: ¿Damit können sich die Schlichtungsstellen auf ihren Kernbereich, die Streitschlichtung im nachbarlichen Umfeld, konzentrieren.¿ Hintergrund: 2006 waren in Sachsen-Anhalt in 211 auf kommunaler Ebene eingerichteten Schiedsstellen insgesamt 518 Schiedspersonen tätig. Sie hatten 575 Fälle obligatorischer außergerichtlicher Streitschlichtung zu verhandeln, darunter 102 Fälle vermögensrechtlicher Streitigkeiten bis 750 Euro. Neben den Schiedsstellen gibt es so genannte Schlichtungsstellen, die ebenfalls eingeschaltet werden können: das sind alle Notare sowie Rechtsanwälte, die auf einer entsprechenden Liste der Rechtsanwaltskammer vermerkt sind. Der Gesetzentwurf wird im Internet unter http://einmischen.sachsen-anhalt.de-online zur Diskussion gestellt. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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