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Magdeburg, den 21.04.2008

Bundesratsinitiative: Sachsen-Anhalt will Klarheit bei Entsorgungswegen für Müll

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 184/08 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 184/08 Magdeburg, den 22. April 2008 Bundesratsinitiative: Sachsen-Anhalt will Klarheit bei Entsorgungswegen für Müll Um illegalen Müllschiebereien besser einen Riegel vorschieben zu können, will Sachsen-Anhalt mehr Transparenz auf den Entsorgungswegen für Abfall. Umweltministerin Petra Wernicke hat in der heutigen Kabinettssitzung eine entsprechende mit dem Wirtschaftsministerium abgestimmte Bundesratsinitiative vorgestellt. Danach sollen künftig Betreiber von Abfallbehandlungsanlagen verpflichtet werden, den Entsorgungsweg zu dokumentieren und den zuständigen Behörden Änderungen des Entsorgungsweges mitzuteilen.  Dazu sollen entsprechende Bestimmungen im Bundesimmissionsschutzgesetz geändert werden. Die zuständigen Ministerien ziehen damit Konsequenzen aus illegalen Müllablagerungen, wie sie in der Tongrube Vehlitz gefunden worden waren. Untersuchungen haben dort organisches Material festgestellt, das nicht in Gruben entsorgt werden darf. Wernicke sagte: ¿Es reicht nicht aus, Genehmigungen zu kontrollieren und Gruben zu überwachen. Experten schätzen, dass in Deutschland jährlich bis zu neun Millionen Tonnen Müll illegal in Tongruben und Tagebauen entsorgt werden. Auf verschlungenen, nicht nachvollziehbaren Wegen wird der Müll quer durch die Bundesrepublik gekarrt. Und zwar so lange, bis hochkalorischer Abfall, der in die Müllverbrennung gehört, mit mineralischen Abfällen vermischt als Deponiegut die Abfallschredder verlässt. Ein illegales, aber gutes Geschäft, denn die Entsorgung in Kies-, Sand-, Tongruben und sonstigen Abgrabungen ist billig und kostet nur 20 bis 40 Prozent der sonst erforderlichen thermischen Entsorgung. Für die Behörden muss nachvollziehbar sein, woher der Müll kommt und wohin er geht. Hier haben wir in Deutschland Regelungslücken, die es zu schließen gilt.¿ Außerdem drängt Sachsen-Anhalt auf die zügige Umsetzung eines Rechtsetzungsverfahrens, das den Einbau von mineralischen Abfällen in Abgrabungen unter Berücksichtigung des Bodenschutzrechtes regelt. Damit soll auch Rechtssicherheit bei der Umsetzung der technischen Regeln der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA-Mitteilung Nr. 20) hergestellt werden. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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