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Magdeburg, den 24.04.2008

Gefahrenabwehr Tontagebau Vehlitz Anordnung über alle Maßnahmen die auch Restrisiko weitgehend ausschließen

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 078/08 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 078/08 Magdeburg, den 24. April 2008 Gefahrenabwehr Tontagebau Vehlitz Anordnung über alle Maßnahmen die auch Restrisiko weitgehend ausschließen In Fragen eines Restrisikos einer möglichen Selbstentzündung im Tontagebau Vehlitz sind bereits am Freitag seitens des Landesamtes für Geologie und Bergwesen alle Maßnahmen gegenüber dem Unternehmen Sporkenbach AG angeordnet worden, um dieses Restrisiko weitgehend auszuschließen. Das Landesamt ist in dieser Angelegenheit als Aufsichtsbehörde präventiv tätig geworden. Dieses Vorgehen erfolgte in Übereinstimmung mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt und dem Institut der Feuerwehr. Das Landesamt weist aber darauf hin, dass es zu keinem Zeitpunkt eine tatsächliche Gefährdung gegeben hat. Die Anordnung an das Unternehmen sieht folgende Maßnahmen vor, die bereits umgesetzt werden: · Sie haben das bisher eingebrachte Verfüllmaterial mit einer mindestens 1 m mächtigen Tonschicht abzudecken. Im Anschluss daran ist eine Gasabsaugung und Gasreinigung für ggf. austretende Gase zu installieren. · Zur Ermittlung der Brandgefahr haben Sie ein brandschutztechnisches Gutachten bis zum 31.05.2008 beim LAGB vorzulegen. · Sie haben auf den Flächen, auf denen bis zum heutigen Tage bereits Verfüllmaterial eingebracht wurde und die noch nicht mit Ton abgedeckt sind, folgende brandschutztechnische Maßnahmen zu ergreifen: - Ausschließen von Zündquellen, - Rauchverbot, - Verbot des Umganges mit offenem Feuer, - 24h Brandwache, - regelmäßige Temperaturmessungen im Verfüllkörper. - Das Befahren des Verfüllkörpers mit Fahrzeugen mit heißen Teilen in der Nähe des Verfüllgutes (Auspuff, Katalysator) ist grundsätzlich untersagt und nur im Rahmen der Untersuchung des Verfüllmaterials zulässig. - Sonstige Fahrzeuge dürfen das Brandrisiko durch das Heranführen von Zündquellen an das Verfüllgut (heiße Teile) nicht erheblich erhöhen. Damit sind alle möglichen präventiven Maßnahmen der Gefahrenabwehr ergriffen, die erforderlich sind. Da eine akute Gefährdung nicht vorliegt, war eine Evakuierung der umliegenden Ortschaften zu keinem Zeitpunkt erforderlich. Das LAGB hat das Institut der Feuerwehr damit beauftragt, das LAGB weiterhin brandschutztechnisch zu beraten. Die dauerhafte Beprobung des Tontagebaus in Vehlitz wird wie geplant weiter fortgesetzt. Über die Ergebnisse informiert das Landesamt für Geologie und Bergwesen weiterhin über ihre Website und die extra geschaltete Hotline. Kontakte: 24-Stunden Hotline Für dringende Angelegenheiten bezüglich der Aufsicht und Kontrolle des LAGB über die Bergbaubetriebe (z.B. hinsichtlich Umweltgefährdungen) ist das Amt über folgende Rufnummern ständig zu erreichen: In der Zeit vom: · 7. April 2008 bis 14. Juli 2008 - Tel.: 0172 34 05 247 Während der Bürozeiten ist das LAGB auch unter Tel.: 0345 52 12 0 zu erreichen. Bürozeiten im LAGB: · Montag - Donnerstag 7:30 - 15:30 Uhr · Freitags und Vorfeiertags 7:30 - 13:00 Uhr Internet: www.lagb.sachsen-anhalt.de Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567 - 43 16 Fax: (0391) 567 - 44 43 Mail: pressestelle@mw.sachsen-anhalt.de

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