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Magdeburg, den 28.04.2008

Kinder besser schützen und für das Leben stark machen / Ministerin Kuppe bringt Kinderschutzgesetz  auf den Weg

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 199/08 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 199/08 Magdeburg, den 29. April 2008 Kinder besser schützen und für das Leben stark machen / Ministerin Kuppe bringt Kinderschutzgesetz  auf den Weg Sachsen-Anhalt baut sein Frühwarnsystem zur Stärkung des Kindeswohls aus. Das Kabinett gab am heutigen Dienstag, einen Tag vor dem Internationalen Tag der gewaltfreien Erziehung, den Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und zur Förderung der frühkindlichen Bildung zur Anhörung frei. Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe erklärte vor der Presse in Magdeburg: ¿Wir wollen Kinder besser vor Vernachlässigung und Misshandlung schützen. Zugleich wollen wir die Bildungschancen für Kinder deutlich erhöhen, indem wir für alle Kinder verbindlich im vorletzten Jahr vor der Einschulung eine Sprachstandsfeststellung einführen. Frühkindliche Bildung und Förderung sind ein entscheidender Schlüssel zu mehr Chancengerechtigkeit.¿ Ein zentrales Element des neuen Gesetzes sind die Vorsorgeuntersuchungen. Mit einem verpflichtenden Einladungswesen will Kuppe erreichen, dass mehr Eltern als bislang diese Kassenleistung auch wirklich wahrnehmen. Ärztinnen und Ärzte teilen einer neu einzurichtenden ¿Zentralen Früherkennungsstelle¿ mit, wenn sie eine der Vorsorgeuntersuchungen für Kinder im Alter vom 3. Lebensmonat bis zu fünfeinhalb Jahren durchgeführt haben. Die zentrale Früherkennungsstelle wird beim Landesamt für Verbraucherschutz eingerichtet. Sie gleicht die Ärzteinformationen mit Daten der Meldebehörden ab und kann so feststellen, wer sein Kind nicht zur Früherkennungsuntersuchung gebracht hat. Säumige Eltern erhalten dann ein Schreiben mit der Bitte, die Untersuchung zeitnah nachzuholen. Wird das Untersuchungsangebot auch danach nicht angenommen, informiert die Früherkennungsstelle das zuständige Jugendamt. Dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter  sind befugt, die betreffenden Familien auch unangemeldet aufzusuchen.  Kuppe betonte: ¿Wir wollen Eltern nicht stigmatisieren. Aber in Verantwortung für das Wohlergehen des Kindes wollen wir genau hinschauen und konkret nachfragen: Steckt hinter einem versäumten Untersuchungstermin allein eine Nachlässigkeit, oder gibt es Anzeichen für Vernachlässigung? Wir wollen jene Fälle aufdecken, in denen die Verweigerung der ärztlichen Untersuchung mit einer Vernachlässigung der Kinder einhergeht.¿ Neu wird auch sein, dass bei der Anmeldung von Kindern in der Kita die Nachweise über Früherkennungsuntersuchungen vorzulegen sind. Das bedeutet aber nicht, dass Kinder ohne Früherkennungsuntersuchung vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden. Kuppe: ¿Dann würden wir genau das Gegenteil erreichen von dem, was wir wollen. Wir wollen einen verbesserten frühzeitigen Schutz für die Kinder und wir wollen Eltern frühzeitig Hilfen anbieten. Mütter und Väter mit Problemen bei der Kinderbetreuung und ¿erziehung sollen wissen, sie werden nicht allein gelassen. Die Gemeinschaft will helfen ¿ und zwar noch ehe sich Probleme verfestigen. Deswegen gibt die Information über Teilnahme oder Nichtteilnahme an der Früherkennungsuntersuchung für die Erzieherinnen in der Kita ein wichtiges Signal.¿ Ein drittes Element sind lokale Netzwerke zum Schutz von Kindern. Nachdem auf Landesebene im Jahr 2007 unter dem Titel ¿Allianz für Kinder¿ ein Expertenrat zum besseren Kinderschutz seine Arbeit aufgenommen hat, soll nunmehr die Zusammenarbeit auf  regionaler Ebene gestärkt werden. Die Ministerin betonte: ¿Wir brauchen ein gesellschaftliches Klima, in dem nicht weggeschaut und weggehört wird, wenn es im Umfeld Probleme gibt. Auch müssen wir eine noch bessere Verzahnung der vielfältigen Angebote erreichen. Ärzteschaft, Jugendämter, Kita-Träger, Schulen, Polizei und Justiz müssen einander kennen, damit im Fall der Fälle, wenn es schnell gehen muss und Hilfe im Interesse der Kinder benötigt wird, diese auch unverzüglich und zielgerichtet erfolgen kann. Erfolgreichen Kinderschutz kann es nur geben, wenn alle relevanten Stellen auch voneinander wissen und miteinander koordiniert arbeiten. Keine Information darf verloren gehen.¿ Mit dem Kinderschutzgesetz eingeführt werden soll auch ein neues System der Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung für alle Kinder im vorletzten Jahr vor der Einschulung. Start für das neue Angebot der frühkindlichen Bildung und Förderung soll das Kindergartenjahr 2009/2010 sein. Ministerin Kuppe unterstrich: ¿Sprachliche Verarmung und sprachliche Defizite haben in den Vorjahren zugenommen. Wir wissen, dass gering ausgeprägte Sprachkompetenzen die Bildungschancen eines Kindes gravierend beeinträchtigen.¿ Mit dem Kinderschutzgesetz soll daher das Schulgesetz dahingehend geändert werden, dass Eltern verpflichtet werden, ihr Kind im vorletzten Jahr vor Beginn der Schulpflicht an einer Sprachstandsfeststellung und bei entsprechendem Bedarf dann an einer Sprachförderung teilnehmen zu lassen. Laut aktueller Bundesdaten gibt es für Früherkennungsuntersuchungen im ersten Lebensjahr (bis U6) eine durchweg hohe Akzeptanz mit Teilnahmezahlen von 90 bis 95 Prozent. Die Inanspruchnahme der weiteren Untersuchungen ging jedoch in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich zurück. Ab der Untersuchung U9 (60. bis 64. Monat) liegt die Teilnahmequote nur bei 80 Prozent. Zum Hintergrund: Alle Vorsorgeuntersuchungen im Überblick Untersuchung U 1 (unmittelbar nach der Geburt): Hautfarbe, Atmung, Herzschläge, Spannungszustand der Muskeln, Reflexe Untersuchung U 2 (3. bis 10. Lebenstag): Körpermaße, Skelett, Haut, Genitalien, innere Organe, Motorik, Nervensystem Untersuchung U3 (4. bis 6. Lebenswoche): Trinkschwierigkeiten, Schluckstörungen, Reaktionen auf laute Geräusche Untersuchung U 4 (3. bis 4. Lebensmonat): Essverhalten, Lächeln als Reaktion auf Zuwendung, Hörverhalten Untersuchung U 5 (6. bis 7. Lebensmonat): Blickkontakt, Reaktion auf Zurufe der Eltern, Spielverhalten Untersuchung U 6 (10. bis 12 Lebensmonat): Infektionen, Sprachentwicklung, Reaktion auf leise Geräusche Untersuchung U 7 (21. bis 24. Lebensmonat): Gehverhalten, Befolgen von Aufforderungen, Schlafstörungen, Sprechen in der dritten Person Untersuchung U 8 (4. Lebensjahr): Sprachstörungen, Einnässen, Schlafstörungen, soziale Kontakte Untersuchung U 9 (5. Lebensjahr): Sprachstörungen, Sprachverständnis, soziale Entwicklung, Wahrnehmungsstörungen Untersuchung U 10 (vollendetes 13. bis vollendetes 14. Lebensjahr): Seelische und schulische Entwicklung, gesundheitsgefährdendes Verhalten, chronische Erkrankungen, körperliche Untersuchung Der Internationale Tag der gewaltfreien Erziehung am 30. April geht auf eine Initiative der Internationalen Organisation zur Beendigung körperlicher Gewalt gegen Kinder zurück. Der Tag wird seit 1998 begangen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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