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Magdeburg, den 05.05.2008

Innenminister stellt neues Feuerwehr-Leitbild vor / Hövelmann: Für wirksamen Brandschutz müssen wir auf demographische Entwicklung reagieren

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 216/08 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 216/08 Magdeburg, den 6. Mai 2008 Innenminister stellt neues Feuerwehr-Leitbild vor / Hövelmann: Für wirksamen Brandschutz müssen wir auf demographische Entwicklung reagieren ¿Wir haben ein wirksames System des Brandschutzes in Sachsen-Anhalt ¿ noch. Wenn wir die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin sichern wollen, müssen wir aus der demographischen Entwicklung Konsequenzen ziehen.¿ Das sagte Innenminister Holger Hövelmann bei der Vorstellung des neuen Leitbildes Feuerwehr in der heutigen Kabinettssitzung. Das Leitbild war von einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Landesfeuerwehrverbandes, von Kreis- und Bezirksbrandmeistern, der kommunalen Spitzenverbände und des Innenministeriums erarbeitet worden und soll die personellen, strukturellen und finanziellen Erfordernisse des Brandschutzes der Zukunft abstecken. Personelle Entwicklung ¿Die Tatsache, dass die Gesamtzahl der Feuerwehren im Land ebenso rückläufig ist wie die Zahl der Einsatzkräfte und der Jugendfeuerwehrmitglieder zeigt deutlich, dass ein sehr ernst zu nehmendes Problem besteht¿, heißt es im Leitbild. ¿Kritische Faktoren im Hinblick auf eine nachhaltige Sicherung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehren sind Defizite in der Jugendarbeit, die weitgehende Vernachlässigung des Themas Kinderfeuerwehren sowie der viel zu geringe Frauenanteil.¿ Die Verstärkung der Nachwuchsarbeit, die gleichberechtigte Integration von Frauen und die Gewinnung von Migrantinnen und Migranten für die Feuerwehren sind deshalb die notwendigen Konsequenzen. ¿Eine Gemeinde, die diese Aufgaben verschläft, muss mittelfristig mit einem Einbruch bei der Einsatzfähigkeit rechnen¿, so Hövelmann. So sieht der Ist-Zustand aus: Feuerwehren: Die Gesamtzahl ist von 1.783 im Jahr 2001 auf 1.688 im Jahr 2007 gesunken; der Rückgang ist vor allem im Bereich der Ortsfeuerwehren mit Grundausstattung zu verzeichnen. Mitgliederzahl: Während die Gesamtmitgliederzahl im Jahr 2001 noch 68.941 betrug, ist sie bis zum Jahr 2007 auf 59.958 gesunken (minus 13 Prozent). Die Zahl der Einsatzkräfte nahm in diesem Zeitraum von 40.304 auf 37.924 ab (minus sechs Prozent), wobei der Rückgang bei den weiblichen Einsatzkräften sogar überdurchschnittlich hoch ausfiel (minus zwölf Prozent). Jugendfeuerwehr: Nach stetigem Anstieg wurde im Jahr 2003 mit 1.111 Jugendfeuerwehren ein Höchststand erreicht. Seitdem besteht eine deutlich rückläufige Tendenz: Im vergangenen Jahr gab es in Sachsen-Anhalt nur noch 991 Jugendfeuerwehren. Deren Mitgliederzahl ist nach einem Höchststand im Jahr 1999 (15.199) stetig abgesunken und lag 2007 nur noch bei 8.579 Mitgliedern. Strukturelle Entwicklung Das Leitbild stellt klar: Die Bildung von Einheits- und Verbandsgemeinden eröffnet den Feuerwehren den Weg zu neuen, effizienteren und vor allem zukunftsfähigen Strukturen und zur verbesserten Organisation des Brandschutzes: Träger des Brandschutzes und damit der Feuerwehr wird die Einheits- oder Verbandsgemeinde. Die bisherigen Gemeindefeuerwehren werden Ortsfeuerwehren. Damit ergeben sich aber neue Gestaltungsmöglichkeiten und Spielräume. So bietet sich insbesondere die Möglichkeit, die Ausrückebereiche unter Berücksichtigung der bestehenden Ortsfeuerwehren und des durch das Brandschutzgesetz vorgegebenen Zeitkriteriums von zwölf Minuten zu überprüfen und gegebenenfalls neu zu organisieren. Kräfte und Mittel der Feuerwehr können bedarfsgerecht geplant werden. Der Zusammenschluss von Gemeinden eröffnet die Chance einer effizienten Bewirtschaftung und Bündelung der Haushaltsmittel zum Beispiel für die Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten sowie die Modernisierung von Feuerwehrhäusern. Die Feuerwehr der Einheits- oder Verbandsgemeinde kann nach dem Additionsprinzip aus mehreren taktischen Gliederungen der Ortsfeuerwehren zusammengesetzt und eingesetzt werden. Ortsfeuerwehren können sich für technische Hilfeleistung, Gefahrstoffeinsätze und andere Aufgaben spezialisieren. Die Herausforderungen eines modernen Brandschutzes machen darüber hinaus weitere strukturelle Anpassungen erforderlich: Jede Feuerwehr muss über die Kernkompetenz und Grundausrüstung für den Ersteinsatz verfügen. Ergänzend muss eine gemeindespezifische Risikoanalyse Grundlage für die Bemessung der Feuerwehr sein. Die zunehmende Kompliziertheit der Einsatzbedingungen erfordert eine veränderte Einsatztaktik mit einer entsprechenden Mindestanzahl an Einsatzkräften. Nicht nur die Erfahrung in Sachsen-Anhalt zeigt, dass die Staffel (1:5) ¿ insbesondere bei Einsätzen mit Menschenrettung ¿ sowohl hinsichtlich der Eigensicherung der eingesetzten Kräfte als auch des Einsatzerfolgs nur begrenzt leistungsfähig ist; vielmehr ist der Einsatzwert mindestens einer Gruppe (1:8) erforderlich. Wesentlich für eine leistungsfähige Feuerwehr ist die Anzahl der jederzeit verfügbaren qualifizierten Einsatzkräfte. Deshalb darf auf Vorgaben zur Mindesteinsatzstärke und den mindestens zu besetzenden Funktionen einer Feuerwehr nicht verzichtet werden. Ergänzende Untergrenzen für Mitgliederzahlen einer Feuerwehr sind entbehrlich. Zu den Problemen der Feuerwehren gehört die große Zahl der Berufspendler. Geprüft werden sollte deshalb auch, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen und Bedingungen einpendelnde Feuerwehrangehörige auch in der Feuerwehr an ihrem Arbeitsort eingesetzt werden können. Finanzielle Entwicklung Hövelmann: ¿Brandschutz und Hilfeleistung sind kommunale Pflichtaufgaben und Kernaufgaben der Gemeinde. Das Land wird auch weiterhin eine maßgebliche finanzielle Unterstützung bereit stellen. Im Bereich der Fördermittel wird der Schwerpunkt in den nächsten Jahren auf der Einführung der Digitalfunktechnik liegen.¿ Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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