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Magdeburg, den 08.05.2008

(OVG LSA) Oberverwaltungsgericht weist Beschwerde der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 8. Mai 2008 zur für den 10. Mai 2008 geplanten Demonstration der NPD in Tangermünde zurück

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 007/08 Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 007/08 Magdeburg, den 9. Mai 2008 (OVG LSA) Oberverwaltungsgericht weist Beschwerde der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 8. Mai 2008 zur für den 10. Mai 2008 geplanten Demonstration der NPD in Tangermünde zurück Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom heutigen Tage eine Beschwerde der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht hatte mit Beschluss vom gestrigen Tage einem Antrag des Anmelders auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen das Verbot der Demonstration, welche unter dem Motto ¿8. Mai 1945 ¿ Schluss mit der Befreiungslüge¿ am 10. Mai 2008 in Tangermünde stattfinden soll, stattgegeben. Das Oberverwaltungsgericht hat die von der Polizeidirektion vorgetragenen Beschwerdegründe als nicht ausreichend angesehen, um den Beschluss des Verwaltungsgerichts in Frage stellen zu können (Aktenzeichen des Oberverwaltungsgerichts 3 M 446/08, Aktenzeichen des Verwaltungsgerichts 1 B 142/08). Semmelhaack (Pressesprecher) Impressum: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Breiter Weg 203 - 206 39104 Magdeburg Tel: (0391) 606-7075 Fax: (0391) 606-7029 Mail: pressestelle@ovg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

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