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Magdeburg, den 14.05.2008

Gemeinsame Pressemitteilung des Innenministeriums und der Integrationsbeauftragten / Hövelmann: Integration ist ein zweiseitiger Prozess

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 101/08 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 101/08 Magdeburg, den 15. Mai 2008 Gemeinsame Pressemitteilung des Innenministeriums und der Integrationsbeauftragten / Hövelmann: Integration ist ein zweiseitiger Prozess ¿Integration ist ein Prozess, der von den Zugewanderten verlangt, dass sie sich mit ihren Fähigkeiten und Potentialen für ihre Teilhabe einsetzen und dazu Integrationsangebote annehmen. Aber auch von den Einheimischen sind Integra­tionsanstrengungen erforderlich.¿ Das erklärte Innenminister Holger Hövelmann (SPD) heute einer von der Integrations­beauftragten der Landesregierung durchgeführten Tagung zur Umsetzung des Nationalen Integrationsplans unter der Überschrift ¿Integration im Dialog¿. Hövelmann: ¿Es handelt sich eben um einen zweiseitigen Prozess, der Toleranz, Offenheit und Dialogbereitschaft von allen Gesellschaftsmitgliedern erfordert. Das Land unterstützt diesen Prozess auch durch die finanzielle Förderung von Projekten, in denen sich Einheimi­sche und Zugewanderte begegnen.¿ Zuwanderer verfügten über vielfältige Kompetenzen und Potentiale, so der Innenminister weiter: ¿Partizipation und Selbstorganisation von Zugewanderten sind in Sachsen-Anhalt jedoch noch vergleichsweise gering ausgeprägt. Um ihre Teil­habemöglichkeiten und Chancen auszuschöpfen, müssen daher mehr Menschen mit Migrationshintergrund dafür gewon­nen werden, sich selbst aktiv in gesellschaftliche Entschei­dungs- und Gestaltungsprozesse einzubringen, zum Beispiel durch die Mitwirkung in Vereinen und Verbänden. Wir werden uns darum bemühen, dass Migranten und ihre Organisationen in Zukunft noch stärker als bisher bei der Bildung und Besetzung von Gremien beteiligt werden.¿ Vertreter von Kommunen, Behörden, Kirchen und Selbst­organisationen kamen in Magdeburg zusammen, um über die Aufgaben des Landes und der Kommunen bei der Umsetzung des Nationalen Integrationsplans zu diskutieren. ¿ Integration kann nicht verordnet werden, weder den MigrantInnen noch der Aufnahmegesellschaft. Integration ist ein Prozess des Austauschs, der beidseitigen Veränderung, in dem ein Neues entsteht¿, so die Integrationsbeauftragte Susi Möbbeck. ¿Mit der Verabschiedung des Nationalen Integrationsplans auf Bundesebene ist die Integrationspolitik auf eine neue Grundlage gestellt worden: Integration wird erstmals als Querschnittsaufgabe auf allen Ebenen und in allen Politikfeldern definiert. Integration wird als gemeinsame Aufgabe für Gesellschaft, Staat und MigrantInnen beschrieben. Alle Akteure - auch die Bundesländer und die Kommunen - haben sich mit Selbstverpflichtungen zur Umsetzung des Nationalen Integrationsplans gebunden.¿ Der Nationale Integrationsplan markiere zusammen mit dem Zuwanderungsgesetz einen Paradigmenwechsel, nachdem jahrzehntelang viele Chancen einer aktiven Integrationspolitik verpasst wurden, sagte die Integrationsbeauftragte. Möbbeck: ¿Jetzt steht für uns im Vordergrund, die sozialen, politischen und kulturellen Teilhabechancen der bei uns lebenden Migrantinnen und Migranten deutlich zu verbessern.¿ Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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