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Magdeburg, den 18.05.2008

Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Berufsqualifikation Wirtschaftsministerium legt Gesetzentwurf zur Änderung der Architektenausbildung vor

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 092/08 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 092/08 Magdeburg, den 15. Mai 2008 Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Berufsqualifikation Wirtschaftsministerium legt Gesetzentwurf zur Änderung der Architektenausbildung vor Das Wirtschaftsministerium, das die Aufsicht über die sachsen-anhaltische Architektenkammer inne hat, hat in Abstimmung mit dem Bau- und dem Kultusministerium einen Entwurf zur Änderung der im Architektengesetz Sachsen-Anhalt verankerten Architektenausbildung vorgelegt. Mit dem Architektengesetz werden die gesetzlichen Regeln für die Berufsstände der Architekten für Hochbau, der Innen- und Landschaftsarchitekten sowie der Stadtplaner getroffen. Das Kabinett hat den Entwurf am vergangenen Dienstag zur Anhörung freigegeben Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Grundgedanke der Richtlinie ist es, zum weiteren Abbau der Hemmnisse des freien Personen- und Dienstleistungsverkehrs zwischen den EU-Mitgliedsstaaten beizutragen. Dies bedeutet für die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten insbesondere die Möglichkeit, als Selbständige und abhängig Beschäftigte einen Beruf in einem anderen Mitgliedstaat als dem auszuüben, in dem sie ihre Berufsqualifikation erworben haben. Sachsen-Anhalt ist eines der ersten Bundesländer, das die Umsetzung der Richtlinie vollzogen hat. Der Gesetzentwurf sieht für die Fachrichtung Architektur (Hochbau) weiterhin ein vierjähriges Hochschulstudium vor. Damit ist die automatische Anerkennung des entsprechenden Abschlusses in allen EU-Mitgliedstaaten sichergestellt. Für die anderen Fachrichtungen (Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner) ist statt eines bisher vierjährigen nunmehr ein dreijähriges Hochschulstudium erforderlich. Mit dieser Neugestaltung wird dem Bologna-Prozess, nach dem bis zum Jahre 2010 die Hochschulabschlüsse in Europa auf Bachelor- und Masterabschlüsse umzustellen sind, Rechnung getragen und eine Inländerdiskriminierung von Hochschulabsolventen aus Sachsen-Anhalt verhindert. Die Praxisphase beträgt für alle Fachrichtungen weiterhin zwei Jahre und gewährleistet den eingeforderten Praxisbezug für die Aufnahme dieser freiberuflichen und überwiegend auf Selbständigkeit ausgerichteten Berufsgruppen. Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567 - 43 16 Fax: (0391) 567 - 44 43 Mail: pressestelle@mw.sachsen-anhalt.de

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