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Magdeburg, den 19.05.2008

Museen und Archive haben Recht auf Eintrag bedeutsamer Güter ins nationale Verzeichnis

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 242/08 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 242/08 Magdeburg, den 20. Mai 2008 Museen und Archive haben Recht auf Eintrag bedeutsamer Güter ins nationale Verzeichnis Die Landesregierung hat heute eine Rechtsverordnung zur Regelung des Antragsrechts nach dem Gesetz zum Schutz deutschen Kulturguts gegen Abwanderung beschlossen. Die Kabinettsvorlage wurde gemeinsam vom Kultusministerium, verantwortlich für Kunstwerke, anderes Kulturgut und Bibliotheksgut, und vom Innenministerium, zuständig für Archivwesen, eingebracht. Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz: ¿Nach der neuen Verordnung sind nunmehr Eigentümer bzw. Besitzer von Kultur- oder Archivgut sowie Leiter von öffentlichen Museen, Bibliotheken und Archiven berechtigt, Anträge auf Eintragung in das ,Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes¿ bzw. in das ,Verzeichnis national wertvoller Archive¿ zu stellen.¿ Bisher war das Antragsrecht nicht konkret geregelt. Eine Verordnung wurde vor dem Hintergrund notwendig, dass durch Rückübertragung nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz immer mehr private Eigentümer und Besitzer an einer Erfassung im entsprechenden Verzeichnis interessiert sind als nach der Herstellung der deutschen Einheit. Damals befanden sich Kultur- und Archivgut von nationaler Bedeutung in Sachsen-Anhalt vorwiegend im Besitz öffentlicher Museen, Bibliotheken und Archive, weniger in privater Hand. Im Verzeichnis erfasste Güter, die nach ihrem Eintrag im Ausland veräußert oder dorthin verbracht wurden, können rechtmäßig zurückgefordert werden. ¿Damit soll verhindert werden, dass diese bedeutsamen Werke über dunkle Kanäle aus dem Blickfeld der Öffentlichkeit verschwinden¿, so Innenminister Holger Hövelmann . Der an das jeweils zuständige Ministerium zu stellende Antrag ist dann begründet, wenn die Ausführung des Kulturgutes einen wesentlichen Verlust für den deutschen Kulturbesitz bedeuten würde oder wenn das Archiv (archivalische Sammlung, Nachlass, Briefsammlung) eine wesentliche Bedeutung für die deutsche politische Geschichte sowie für die Kultur- und Wirtschaftsgeschichte hat. Nach den neuen Bundesländern Brandenburg, Thüringen und Sachsen gibt es nun auch in Sachsen-Anhalt eine entsprechende Verordnung. Das Antragsrecht ist damit in diesen Ländern weitgehend einheitlich geregelt. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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