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Magdeburg, den 26.05.2008

Keine Änderungen nach Verbändeanhörung Kabinett leitet Entwurf eines Landesversammlungsgesetzes dem Landtag zu

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 256/08 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 256/08 Magdeburg, den 27. Mai 2008 Keine Änderungen nach Verbändeanhörung Kabinett leitet Entwurf eines Landesversammlungsgesetzes dem Landtag zu Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung beschlossen, den Entwurf für ein Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt über Versammlungen und Aufzüge unverändert dem Landtag zuzuleiten. Am 15. April 2008 hatte sich das Kabinett erstmals mit dem Gesetzgebungsvorhaben befasst. Es soll Orte und Tage, die in besonderer Weise an die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und an die schweren Menschenrechtsverletzungen während der SED-Diktatur erinnern, vor Kundgebungen schützen, die die Würde dieser Opfer verletzen. Aus der Anhörung der kommunalen Spitzenverbände ergaben sich jetzt keine Änderungen. ¿Die kommunalen Versammlungsbehörden haben für unser Anliegen deutliche Zustimmung signalisiert¿, unterstrich der Staatssekretär im Innenministerium, Rüdiger Erben. ¿Wir schaffen klare Rechtsgrundlagen für Verbote, aber ohne übermäßige Eingriffe in die verfassungsmäßig garantierte Demonstrationsfreiheit. Wir reagieren damit auf das unerträglich provozierende Auftreten von Rechtsextremen, die die Würde der Opfer des Nationalsozialismus verletzen.¿ Der Vorschlag des Landkreistages, nicht nur den jeweiligen Gedenktag, sondern auch einen Zeitraum von je einer Woche davor und danach einzubeziehen, wurde von der Landesregierung nicht übernommen. Erben: ¿Wir müssen vermeiden, dass wir vor Gericht scheitern, weil Verbotsentscheidungen als unverhältnismäßig gewertet werden.¿ Der Landkreistag hatte zudem angeregt, auch den 17. August (Todestag von Rudolf Heß) in die Liste der Tage mit Demonstrationsbeschränkungen aufzunehmen. Auch diesem Vorschlag folgte die Landesregierung nicht. Erben: ¿Wir orientieren uns systematisch an Gedenktagen mit direktem Bezug zur NS-Gewaltherrschaft. Der 17. August ist eine Neonazi-Erfindung der letzten Jahre. Im vergangenen Jahr haben wir in Sachsen-Anhalt mit dem herkömmlichen Instrumentarium erfolgreich alle Versuche unterbunden, mit Kundgebungen an den Kriegsverbrecher Heß zu erinnern. Das werden wir auch weiterhin tun.¿ Zum Hintergrund: Möglich wird ein eigenes Landesversammlungsgesetz durch die Föderalismusreform von 2006, mit der die Zuständigkeit für das Versammlungsrecht vom Bund auf die Länder überging. Der Entwurf sieht die Möglichkeit des Verbots von Versammlungen unter freiem Himmel an folgenden Orten vor, wenn Anlass zur Sorge besteht, dass die Würde der Opfer verletzt wird: · Konzentrationslager-Gedenkstätte Lichtenburg, Prettin · Gedenkstätte für Opfer der NS-¿Euthanasie¿, Bernburg · Gedenkstätte Langenstein-Zwieberge · Gedenkstätte ¿Roter Ochse¿, Halle (S.) · Mahnmal für ermordete Häftlinge des Konzentrationslagers Mittelbau-Dora, Dolle · Gedenkstätte Feldscheune Isenschnibbe, Gardelegen · Gedenkstätte Wernigerode · Gedenkstätte Moritzplatz, Magdeburg · Gedenkstätte Deutsche Teilung, Marienborn · Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft Die Tage, an denen unter derselben Voraussetzung ein Versammlungsverbot ermöglicht werden soll, sind: · 27. Januar: Nationaler Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus, Jahrestag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz durch die Rote Armee · 30. Januar: Jahrestag der Berufung Hitlers zum Reichskanzler und des Beginns der Nazi-Diktatur · 20. April: Hitlers Geburtstag · 8. Mai: Tag der Befreiung von der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft · 20. Juli: Jahrestag des Attentats auf Hitler · 1. September: Jahrestag des Überfalls der deutschen Wehrmacht auf Polen, mit dem der Zweite Weltkrieg begann · 9. November mit mehrfacher geschichtlicher Bedeutung für Deutschland: Jahrestag der Novemberrevolution, des nationalsozialistischen Putschversuchs, der Reichspogromnacht und der Öffnung der Berliner Mauer Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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