Landtag diskutiert über Eingemeindung von Vockerode und Wörlitz nach Dessau-Roßlau Hövelmann: Nur gesetzliche Lösung möglich
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 116/08 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 116/08 Magdeburg, den 29. Mai 2008 Landtag diskutiert über Eingemeindung von Vockerode und Wörlitz nach Dessau-Roßlau Hövelmann: Nur gesetzliche Lösung möglich Sperrfrist: 30. Mai 2008, 09:00 Uhr Der Landtag diskutiert in seiner heutigen Sitzung über einen Antrag der Linken-Fraktion, eine Eingemeindung von Vockerode und Wörlitz nach Dessau-Roßlau abzulehnen. In der Debatte bekräftigt Innenminister Holger Hövelmann (SPD) die Position der Landesregierung. Hier ein Auszug aus seiner Rede: ¿Die Bürgerinnen und Bürger der im Landkreis Wittenberg gelegenen beiden Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Wörlitzer Winkel, der Gemeinde Vockerode und der Stadt Wörlitz, haben im September 2005 bzw. im Mai 2006 in Bürgeranhörungen für eine Eingemeindung ihrer Gemeinden in die Stadt Dessau, heute Stadt Dessau-Roßlau, votiert. Ein mehrheitlich zum Ausdruck gebrachter Bürgerwille sollte nicht ohne Not ignoriert werden. Eine andere Frage ist, ob ihm letztlich gefolgt werden kann. Dazu bedarf es einer Abwägung. In dem hier in Rede stehenden Fall ist der Wille der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Vockerode und der Stadt Wörlitz abzuwägen mit den Gründen des öffentlichen Wohls, die letztlich sowohl zu der Kreisgebietsneuregelung geführt haben als auch zu der aktuellen Gemeindegebietsreform. Den Wünschen der Gemeinde Vockerode und der Stadt Wörlitz, nach Dessau-Roßlau eingemeindet zu werden, kann in der freiwilligen Phase der Gemeindegebietsreform nur nachgekommen werden, wenn für die restlichen Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Wörlitzer Winkel gleichzeitig eine leitbildgerechte Struktur, konkret eine Einheitsgemeinde, erreicht werden kann. Die Landesregierung hat das den betroffenen Gemeinden, der Verwaltungsgemeinschaft Wörlitzer Winkel und dem Landkreis Wittenberg wiederholt aufgezeigt. Die Leistungsfähigkeit des Landkreises Wittenberg würde durch eine Ausgliederung der Gemeinde Vockerode und der Stadt Wörlitz nicht beeinträchtigt. Durch die Ausgliederung würde der Landkreis rund 3.500 Einwohner verlieren. Mit insgesamt dann rund 141.500 Einwohnern bliebe der Landkreis Wittenberg leitbildgerecht im Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetzes. Da der Landkreis Wittenberg einer Ausgliederung der Gemeinde Vockerode und der Stadt Wörlitz voraussichtlich auch künftig nicht zustimmen wird, würde es einer gesetzlichen Regelung bedürfen. Diese Option sollte sich der Landesgesetzgeber nicht aus der Hand nehmen lassen, indem er jetzt dem Antrag zustimmt.¿ Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
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