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Magdeburg, den 28.05.2008

Landtag diskutiert über Zentrale Beschwerdestelle Polizei Hövelmann: Neue Wege beschreiten

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 114/08 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 114/08 Magdeburg, den 29. Mai 2008 Landtag diskutiert über Zentrale Beschwerdestelle Polizei Hövelmann: Neue Wege beschreiten Sperrfrist : Beginn der Rede In der heutigen Landtagsdebatte über die Einrichtung einer Zentralen Beschwerdestelle Polizei erklärt Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿In der Vergangenheit stand die Polizei des Landes im Mittelpunkt öffentlicher Kritik. Es entstand dabei in der Öffentlichkeit zum Teil der Eindruck, dass die Polizei eigene Verfehlungen unzureichend, zögerlich und nur unter öffentlichem Druck aufarbeitet und dass Mitarbeiter der Polizei, die auf Missstände reagieren wollen, innerhalb der polizeilichen Hierarchie auf große Widerstände stoßen. Diesem Eindruck wollen wir entgegen wirken, indem wir das Beschwerdemanagement in der Polizei optimieren und dieses gleichzeitig mit einem gesetzlich zulässigen Höchstmaß an Transparenz ausstatten. Dabei wagen wir den Versuch, neue Wege zu beschreiten, die außerhalb der klassischen Dienstwege und Beschwerdeinstanzen liegen. Die Mitwirkung von Personen außerhalb der polizeilichen Hierarchien bei der Erfassung und Bearbeitung von die Polizei betreffenden Beschwerden scheint mir dazu geeignet, eventuell verloren gegangenes Vertrauen in die Objektivität und Neutralität bei der Beschwerdebearbeitung innerhalb der Polizei zurückzugewinnen. Um dieses Ziel erreichen zu können, habe ich dem Vorstand des Landespräventionsrates vorgeschlagen, beim Landespräventionsrat eine Zentrale Beschwerdestelle Polizei einzurichten. Gleichzeitig habe ich Herrn Staatssekretär Erben beauftragt, unsere Vorstellungen zur Einrichtung einer Zentralen Beschwerdestelle dem Landespräventionsrat bei dessen nächster Sitzung am 26. Juni 2008 näher zu erläutern und um dessen Mitwirkung bei der Einrichtung einer Zentralen Beschwerdestelle zu werben. Mit weiteren Institutionen, die in die Arbeit der Zentralen Beschwerdestelle einbezogen werden sollen, sowie den Personal- und Berufsvertretungen der Polizei wollen wir die genaue Ausgestaltung im Rahmen eines Fachgesprächs erörtern. Es gibt schon jetzt geeignete Instrumente zur Wahrung bzw. Wiederherstellung der Integrität der öffentlichen Verwaltung. Dazu gehören die Regelungen des Beamten- und Disziplinarrechts sowie des Straf- und Strafverfahrensrechtes oder auch der parlamentarischen Behandlung. Eine Zentrale Beschwerdestelle Polizei soll keinen Ersatz, sondern eine Ergänzung dieser jetzt schon vorhandenen Möglichkeiten darstellen. Eine Zentrale Beschwerdestelle kann und darf die Instrumente des Beamtenrechts nicht ersetzen. Sie soll auch nicht die Polizeiorganisation, insbesondere die Vorgesetzten aller Hierarchieebenen von ihrer Verantwortung befreien, polizeiliches Handeln stets auf Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls konsequent zu ahnden. Vielmehr soll sie für die Bürgerinnen und Bürger des Landes, aber auch für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, als alternative, zentrale Ansprechstelle dienen, wenn ihnen eine Beschwerde auf anderem Weg nicht verfolgbar erscheint. Die Einrichtung einer Zentralen Beschwerdestelle ist ein Angebot des Ministeriums des Innern insbesondere auch an außerhalb der Landespolizei oder Landesverwaltung stehenden Organisationen, mit einem gesetzlich möglichen Höchstmaß an Transparenz Polizeiarbeit nachvollziehbar darzustellen und kritisch zu beleuchten. Dabei ist es auch erklärtes Ziel, unberechtigte und sachlich falsche Kritik an der Arbeit der Polizei als solche zu erkennen. Warum präferiere ich eine Einrichtung einer Zentralen Beschwerdestelle beim Landespräventionsrat? Eine Einrichtung einer Zentralstelle zur Mitwirkung bei der Bearbeitung von polizeirele­vanten Beschwerden außerhalb der Polizei lässt dort ein großes Maß an Objektivität und Neutralität erwarten, wo bereits ein breites Erfahrungswissen bei der Beschäftigung mit polizeirelevanten Sachverhalten vorzuweisen ist. Der Landespräventionsrat mit seinem breitgefächerten Spektrum an Mitgliedern repräsentiert eindrucksvoll breite Teile der Gesellschaft. In ihm haben sich staatliche, gesellschaftliche und private Organisationen und Einrichtungen gleichermaßen dem Ziel verpflichtet, die gesamtgesellschaftliche Kriminalprävention im Land und in den Kommunen zu fördern und weiter zu entwickeln. Die Bereitschaft der Polizei, mit eigenem Fehlverhalten transparent und konsequent umzugehen, trägt zur Erhöhung von Akzeptanz der Polizei und zur Stärkung des Vertrauens in die Rechtmäßigkeit ihres Handelns in der Gesellschaft bei. Dies wirkt sich zumindest mittelbar positiv auf die gesamtgesellschaftliche Prävention aus, so dass die Einrichtung einer Zentralen Beschwerdestelle, die außerhalb der Polizeiorganisation verwurzelt sein sollte, beim Landespräventionsrat größtmögliche positive Effekte erwarten lässt. Eckpfeiler oder zentrale Aufgaben der Zentralen Beschwerdestelle Polizei sind folgende: · Die Beschwerdestelle ist der zentrale Ansprechpartner für Beschwerden über die Polizei außerhalb der Polizeiorganisation. · Sie etabliert sich als eine zentrale Institution für Beschwerden im Zusammenhang mit polizeilichem Handeln. Dabei dient sie als zentraler, alternativer Ansprechpartner neben den ohnehin vorhandenen polizeilichen Institutionen. · Die Zentrale Beschwerdestelle Polizei erstellt eine Statistik über die bei ihr eingegangen Beschwerden über polizeiliches Handeln. Dabei achtet sie insbesondere darauf, in welchem Bereich ein überproportionales Beschwerdeaufkommen zu verzeichnen ist. · Gemeinsam mit der Zentralen Beschwerdestelle Polizei wollen wir einen Jahresbericht zum Beschwerdeaufkommen über polizeiliches Handeln erstellen. Herausragende Sachverhalte bei denen keine straf- oder disziplinarrechtlichen Ermittlungen anhängig sind, werden anonymisiert dargestellt. Um zu verdeutlichen, dass die Polizei ein hohes Interesse an einer Mitwirkung der Beschwerdebearbeitung hat, wird sie den Jahresbericht bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Zentralen Beschwerdestelle Polizei der Öffentlichkeit vorstellen. · Eine besondere Bedeutung gewinnt die Zentrale Beschwerdestelle Polizei, wenn sie im Rahmen einer Mediation zwischen der Beschwerdeführerin oder dem Beschwerdeführer und dem jeweiligen von der Beschwerde betroffenen Mitarbeiter der Polizei erfolgreich vermitteln kann. Auch bei der Durchführung eines Mediationsverfahrens wäre es vorstellbar, die bereits bei Mitgliedern des Landespräventionsrates vorhandenen Kenntnisse und Erfahrungen zum Zwecke einer bürgerfreundlichen und transparenten Beschwerdebearbeitung zu nutzen. Das sind meine Vorstellungen für eine Einrichtung einer Zentralen Beschwerdestelle Polizei. Mit der Einrichtung einer Zentralen Beschwerdestelle Polizei gehen wir in Sachsen-Anhalt neue Wege. Eine Zentrale Beschwerdestelle außerhalb der Polizei kann nur im Rahmen der bestehenden Gesetze etabliert werden. Dabei sind insbesondere das Beamtenrecht des Landes, das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Land Sachsen-Anhalt, aber auch die Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten. Gerade deshalb halte ich die Beteiligung des Landespräventionsrates bei der Beschwerdebearbeitung für erforderlich und geeignet, das Vertrauen der Gesellschaft in die Arbeit der Polizei weiter zu stärken.¿ Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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