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Magdeburg, den 28.05.2008

Landtag verabschiedet Informationszugangsgesetz Hövelmann: Nur informierte Bürger können mitgestalten

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 115/08 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 115/08 Magdeburg, den 29. Mai 2008 Landtag verabschiedet Informationszugangsgesetz Hövelmann: Nur informierte Bürger können mitgestalten Sperrfrist: Beginn der Rede In der heutigen abschließenden Landtagsdebatte über den Entwurf eines Informationszugangsgesetzes erklärt Innenminister Holger Hövelmann (SPD) unter anderem: ¿In den letzten Jahren hat sich im Bewusstsein der Politiker aller Fraktionen die Überzeugung durchgesetzt, jedermann ein Recht auf umfassende Information über staatliches Handeln einzuräumen. Der Staat muss sich auch auf diesem Gebiet als Serviceeinrichtung für die Bürgerinnen und Bürger betrachten, die für ausreichende Informationsmöglichkeiten zu sorgen hat. Angesichts des Umfangs und der Qualität der vorhandenen amtlichen Informationen erfüllt ein allgemeines Recht auf Informationszugang, das unabhängig von persönlicher Betroffenheit besteht, die Wünsche der Menschen nach mehr Mitsprache beim Handeln der Verwaltung, nach mehr Transparenz und nach mehr bürgerschaftlicher Kontrolle. Sachkenntnisse sind die entscheidende Voraussetzung für eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an staatlichen Entscheidungsprozessen. Nur informierte Bürgerinnen und Bürger können an der Gestaltung der Gesellschaft mündig teilhaben. Daher müssen amtliche Informationen in größerem Umfang als bisher allgemein zugänglich sein. Im Interesse der Rechtseinheitlichkeit folgt das zur Verabschiedung anstehende Gesetz inhaltlich weitgehend dem Bundesgesetz. Ziel ist es, jedermann die Möglichkeit zu geben, von jedem Ort und zu jeder Zeit die Verwaltung zu kontrollieren. Bisher war der Zugang zu amtlichen Informationen generell vom Prinzip des Aktengeheimnisses geprägt. Akten der Verwaltung waren Außenstehenden grundsätzlich nur dann zugänglich, wenn dies zur Wahrung ihrer jeweiligen Interessen erforderlich war. Jetzt kommt es zu einer grundlegenden Veränderung. Künftig werden amtliche Informationen frei zugänglich sein, es sei denn, dass besondere öffentliche oder private Belange entgegenstehen. Der Informationszugang wird in der Regel ohne den vorherigen Nachweis eines besonderen Interesses gewährt. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz wird künftig in Personalunion auch die Aufgabe des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit wahrnehmen. Er muss dabei die gegensätzlichen Prinzipien - Informationsfreiheit und Datenschutz - in Einklang bringen. Ich vertraue darauf, dass er hierbei die Bürgerinnen und Bürger sowie die auskunftspflichtigen Stellen in gleicher Weise in der Anwendung des Gesetzes unterstützt und damit zum Erfolg des Gesetzes beiträgt.¿ Hintergrund: Das Gesetz tritt voraussichtlich am 1. Oktober 2008 in Kraft. Im Interesse der Rechtseinheitlichkeit übernimmt das Gesetz inhaltlich weitgehend Regelungen des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes. Es gilt für die Behörden des Landes, aber auch für die mittelbare Landesverwaltung, insbesondere für die Gemeinden und Landkreise. Damit erhalten die Bürgerinnen und Bürger erstmals ein allgemeines Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber Behörden unseres Landes. Bisher waren hier grundsätzlich nur Umwelt- und Verbraucherinformationen allgemein zugänglich. Die neue Serviceleistung wird allerdings nicht kostenlos sein. Es werden kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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