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Magdeburg, den 01.06.2008

Land verbessert Nachbetreuung entlassener Strafgefangener

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 034/08 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 034/08 Magdeburg, den 2. Juni 2008 Land verbessert Nachbetreuung entlassener Strafgefangener Magdeburg. Das Land verbessert die psychiatrische und soziale Betreuung von entlassenen Strafgefangenen und ehemaligen Patienten des Maßregelvollzugs. Das Ministerium für Gesundheit und Soziales und das Ministerium für Justiz bauen dazu vernetzte Strukturen auf: Der Soziale Dienst der Justiz, Psychiater und Psychologen werden in einer neuen gemeinsamen Forensischen Ambulanz, der ¿FORENSA¿, zusammenarbeiten. Die Fachteams werden von Magdeburg und Halle aus landesweit Klienten betreuen und diese vorrangig zuhause aufsuchen. Von beiden Standorten aus sollen jeweils 40 Klienten betreut werden. Darüber informierte Justizministerin Prof. Angela Kolb zur Eröffnung des FORENSA-Standortes Magdeburg. Ehemalige Strafgefangene sowie Entlassene des Maßregelvollzugs bekommen damit eine medizinische Nachbetreuung und die soziale Begleitung aus einer Hand.  Möglich wurde diese neue Struktur durch eine Änderung des Strafgesetzbuches. Justizministerin Professor Angela Kolb: ¿Wir brauchen einen Dreiklang von Prävention, Behandlung und Nachsorge. Die Nachsorge wird jetzt gestärkt, damit erhalten entlassene Straftäter eine bessere Betreuung. Das begrüße ich sehr.¿ Der Bundesgesetzgeber habe durch die Reform der Führungsaufsicht ein Paket zum Schutz der Bevölkerung von Rückfalltätern geschnürt, so Kolb. ¿Dieses ermöglicht uns besser als bislang, unmittelbar auf haftentlassene Verurteilte einzugehen und sie umfassend zu betreuen.¿ Magdeburg und Halle seien als Standort ausgewählt worden, um so die Klienten im Flächenland optimal versorgen zu können. Kolb: ¿Wir schaffen keine Klinik, sondern verstärken die nachsorgende Betreuung für einen spezifischen Personenkreis.¿ Dieses zu erläutern, stehe auch beim Gespräch mit Bürgern im Mittelpunkt. Kolb: ¿FORENSA verbessert die Nachsorge und dient damit ganz unmittelbar dem Schutz der Bürger vor Rückfalltaten.¿ Rechtliche Grundlage für die Errichtung forensischer Ambulanzen ist die Reform der Führungsaufsicht. Das Gericht kann demnach für die Dauer der Führungsaufsicht festlegen, dass entlassene Personen regelmäßig Kontakt mit einem Arzt, Psychologen oder einer ¿forensischen Ambulanz¿ haben müssen. Die Ambulanz wird dabei einen engen Kontakt und einen ständigen Austausch zwischen Gerichten, der Führungsaufsicht, dem Sozialen Dienst der Justiz, den Forensischen Kliniken in Bernburg und Uchtspringe und der Sozialtherapeutischen Anstalt in Halle sowie den an der Nachsorge teilnehmenden psychiatrischen Kliniken, niedergelassenen Psychiatern und Psychologen pflegen. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

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