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Magdeburg, den 03.06.2008

(LG MD) 28 Ls 3/07 - Schöffengericht Haldensleben

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 026/08 Magdeburg, den 4. Juni 2008 (LG MD) 28 Ls 3/07 - Schöffengericht Haldensleben In dem am 12. März 2008 begonnenen Prozess hat das Amtsgericht am 04. Juni 2008 das Urteil verkündet. Der Angeklagte wurde wegen Bestechung zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt 2 Jahre. Dem Angeklagten wurde aufgegeben, eine Geldauflage in Höhe von 5.000,00 ¿ an die Landeskasse zu zahlen. Im Rahmen der Plädoyers hatte die Staatsanwaltschaft beantragt, den Angeklagten wegen Bestechung zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten zu verurteilen, die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen und dem Angeklagten die Zahlung von 5.000,00 ¿ zugunsten der Landeskasse aufzuerlegen. Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der für den 25.06.2008 anberaumte Fortsetzungstermin entfällt. (Dr. Christine Sänger) stellv. Pressesprecherin Impressum: Landgericht Magdeburg Pressestelle Halberstädter Str. 8 39112 Magdeburg Tel: (0391) 6 06 -2142 oder -2061 Fax: (0391) 6 06 -20 69 oder -20 70 Mail: pressestelle@lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

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