: 5
Halle (Saale), den 04.06.2008

(LSG LSA) Hartz IV: Keine größere Wohnung wegen Hund

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 005/08 Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 005/08 Halle, 30. Mai 2008 (LSG LSA) Hartz IV: Keine größere Wohnung wegen Hund Wer ein Haustier hält, hat keinen Anspruch auf höheres Arbeitslosengeld II wegen der Unterhaltskosten des Tieres oder auf eine größere Wohnung. Dieser Auffassung war eine Hundebesitzerin, die sich gegenüber Leistungsempfängern mit Kindern benachteiligt fühlte. Das angerufene Sozialgericht Dessau-Roßlau folgte ihrer Auffassung jedoch nicht. Das Arbeitslosengeld II sieht keine Sonderleistungen bei Haustierhaltung vor. Auch bei der Bemessung der angemessenen Wohnungsgröße dürfen Haustiere nicht berücksichtigt werden. Sie können nämlich - anders als Kinder - keine Personen einer Bedarfsgemeinschaft sein (Sozialgericht Dessau-Roßlau, Urteil vom 16. April 2008, rechtskräftig). Hintergrund: Die Regelleistung für das Arbeitslosengeld II beträgt gemäß § 20 SGB II derzeit 345 ¿ für Alleinstehende; im Haushalt lebende Kinder erhalten 80% des Betrags. Nur in wenigen Ausnahmefällen, zu denen die Kosten der Haustierhaltung nicht gehören, sind weitere Zahlungen im Wege eines Mehrbedarfs zulässig. Die Unterkunftskosten werden gemäß § 22 SGB II übernommen, soweit sie angemessen sind. Die Angemessenheit richtet sich nach der Anzahl der zur Bedarfsgemeinschaft gehörenden Personen. So sind für etwa für Alleinstehende maximal 50 qm Wohnfläche angemessen. Impressum: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Pressesprecher: RLSG Carsten Schäfer Thüringer Straße 16 06112 Halle Tel: (0345) 220-2113 Fax: (0345) 220-2103 und -2104 E-Mail: pressestelle@lsg-hal.justiz.lsa-net.de

Impressum:Landessozialgericht Sachsen-AnhaltPressestelleThüringer Straße 1606112 Halle (Saale)Tel: 0345 220-2122 Fax: 0345 220-2103 und -2104 Mail: presse.lsg@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lsg.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung