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Magdeburg, den 05.06.2008

Innenminister Holger Hövelmann stellt digitale Geschwindigkeitsmessgeräte der neuen Generation vor

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 125/08 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 125/08 Magdeburg, den 6. Juni 2008 Innenminister Holger Hövelmann stellt digitale Geschwindigkeitsmessgeräte der neuen Generation vor Innenminister Holger Hövelmann (SPD) hat am Freitag, dem 06. Juni 2008, zwei digitale Geschwindigkeitsmessgeräte der neuen Generation, die ab sofort durch die Polizeidirektionen Sachsen-Anhalt Süd und Nord eingesetzt werden, vorgestellt. Nach wie vor nimmt Raserei, also ¿überhöhte oder nicht angepasste Geschwindigkeit¿ mit ca. 30 Prozent der Unfälle mit schwerem Personenschaden einen traurigen Spitzenplatz in der Verkehrsunfallstatistik ein. Minister Hövelmann: ¿Die Polizei wird sich auch weiterhin intensiv mit dieser Thematik auseinandersetzen. Denn, wer rast, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere. Rasen und rowdyhaftes Fahren sind absolut keine Kavaliersdelikte, sondern streng zu ahndende Verstöße. Mit dem Einsatz der neuen Messgerätegeneration, werden in der Geschwindigkeitsüberwachung neue Standards gesetzt, die auch präventiv wirken sollen.¿ Derzeit sind in der Landespolizei Sachsen-Anhalts ca. 30 analoge Geschwindigkeitsmessgeräte in Betrieb, die mittelfristig im Rahmen von Ersatzbeschaffungen sukzessive ausgetauscht werden. ¿Die neuen Geräte erfassen und dokumentieren Geschwindigkeitsverstöße digital und lösen die bisher verwendete analoge Technik ab. Es ist erstmals möglich, Geschwindigkeitsüberschreitungen auf bis zu 3 Fahrspuren gleichzeitig festzustellen¿, so Hövelmann. Weitere Vorteile: ¾ schneller und einfacher Aufbau der Sytemkomponenten ¾ Entfall der Nassfilmentwicklung ¾ überzeugende Beweisführung durch: o eine elektronische Signatur, die die automatische Dokumentation der Daten bei festgestellten Verstößen sichert o und eine erhöhte Datensicherheit, da signierten Daten beim Speichern zusätzlich verschlüsselt werden ¾ Alle fallrelevanten Daten, ein Übersichtsbild vom Fahrzeug, Kennzeichen und Fahrer sowie die Angaben zum Verstoß werden in nur einem signierten Datensatz erfasst. Auch die neue Messtechnik unterliegt in vollem Umfang den Vorgaben des Eichgesetzes. Diese Geräte bieten eine vollautomatisch überwachte Eichgültigkeit. Ein Geschwindigkeitsmessgerät kostet ca. 52.000 ¿ hinzu kommen die Fahrzeugkosten von ca. 20.000 ¿. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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