Hersteller oder Importeure müssen chemische Stoffe registrieren lassen Wernicke: Land unterstützt Unternehmen mit REACH-Auskunftsstelle
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 077/08 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 077/08 Magdeburg, den 4. Juni 2008 Hersteller oder Importeure müssen chemische Stoffe registrieren lassen Wernicke: Land unterstützt Unternehmen mit REACH-Auskunftsstelle Magdeburg . Hersteller oder Importeure können seit dem 01. Juli 2008 ihre chemischen Stoffe bei der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA) vorregistrieren lassen. Darauf hat heute in Magdeburg Umweltministerin Petra Wernicke hingewiesen und an die Unternehmer appelliert, in der vorgegebenen Frist bis zum 01. Dezember 2008 die Vorregistrierung vorzunehmen. Wernicke: ¿Die Unternehmen sollten dies jetzt erledigen, um handlungsfähig zu bleiben.¿ Sie verwies darauf, dass nach dem europäischen Chemikalienrecht ca. 30.000 derzeit verwendete Chemikalien wie Säuren, Lösungsmittel, Kleber und Tenside unter diese Regelung fallen. Die Stoffe dürfen nur dann ohne Unterbrechung weiter hergestellt oder eingeführt werden, wenn sie vorregistriert wurden, so die Ministerin. Für die kostenlose Vorregistrierung sind der Agentur Angaben zum Unternehmen und zur Menge der Chemikalien als Basisinformationen zu übermitteln. Darüber hinaus kann damit die Registrierungsfrist deutlich verlängert werden. So müssen die dann weitaus umfangreicheren Registrierungsdossiers zum Teil erst 2010, 2013 oder 2018 eingereicht werden. Deshalb empfiehlt Wernicke allen Unternehmen in Sachsen-Anhalt, die chemische Stoffe herstellen oder in der EU einführen wollen und deren Menge eines Stoffes mindestens eine Tonne pro Jahr beträgt, die Stoffe vorregistrieren zu lassen. Wernicke: ¿Wir können den Unternehmen nicht die Arbeit abnehmen, aber sie unterstützen.¿ Deshalb hat das Land eine Auskunftsstelle im Landesamt für Umweltschutz in Halle (Saale) eingerichtet. Dort können Unternehmen Auskünfte zur REACH-Verordnung, zu den Leitfäden und dem REACH-IT-System einholen. Dazu ist die Auskunftsstelle mit dem Helpdesk der nationalen Auskunftsstelle bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) verbunden. Die REACH-Auskunftsstelle im Landesamt für Umweltschutz ist telefonisch unter 03 45 - 57 04 574 bzw. per E-Mail unter reach@lau.mlu.sachsen-anhalt.de zu erreichen. Weitere Informationen sind im Internet unter www.reach.sachsen-anhalt.de abrufbar. Hintergrund Mit der Chemikalienverordnung REACH (Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) ist das europäische Chemikalienrecht vereinheitlicht und rund 30.000 Chemikalien werden systematisch erfasst und bewertet. Nach der REACH-Verordnung müssen alle Unternehmen, die pro Jahr mehr als eine Tonne chemischer Stoffe produzieren, in- oder exportieren oder für ihre Produktion verwenden, stoffbezogene Informationen und Risikoabschätzungen an die Europäische Agentur für chemische Stoffe (ECHA) mit Sitz in Helsinki melden. Bereits vorhandene Stoffe müssen vorregistriert werden. REACH hat nicht allein für die chemische Industrie Konsequenzen, sondern auch für alle Anwender und Verarbeiter von chemischen Stoffen in Industrie und Gewerbe (z.B. Bekleidung, Verpackungen, Spielzeug) sowie für den Verbraucher. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de
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