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Magdeburg, den 09.06.2008

Rechtsfrieden dank Ehrenamt: Schiedsstellen klären im Nachbarschaftsstreit / Veränderter Fall-Katalog

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 289/08 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 289/08 Magdeburg, den 10. Juni 2008 Rechtsfrieden dank Ehrenamt: Schiedsstellen klären im Nachbarschaftsstreit / Veränderter Fall-Katalog Sachsen-Anhalt will dauerhaft im Gesetz festschreiben, dass unter anderem bei Nachbarschaftsstreitigkeiten vor einer Klage bei Gericht von den Streitparteien eine außergerichtliche Schiedsstelle angerufen werden muss. Den entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett heute verabschiedet. ¿Das Schiedsverfahren zielt auf eine einvernehmliche Lösung des Konflikts und entlastet dadurch die Gerichte. Es wurde 2001 eingeführt und hat sich gut bewährt¿, so Justizministerin Prof. Angela Kolb. Die bisherige Regelung zur obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung läuft Ende 2008 aus. Kolb: ¿Deshalb brauchen wir eine Anschlussregelung.¿ ¿Die Schlichter suchen einen Weg, den Konflikt auszuräumen und so das künftige Zusammenleben zu erleichtern¿, sagte die Ministerin. Ziel der Schlichtung sei es, eine gütliche Einigung der Parteien zu erreichen. Ein gemeinsam gefundener Kompromiss stoße in der Regel auf eine höhere Akzeptanz, als ein Gerichtsurteil nach einem förmlichen Verfahren. Justizministerin Kolb betonte vor diesem Hintergrund die zentrale Bedeutung ehrenamtlichen Engagements für den Rechtsstaat: ¿Die mehr als 500 Schiedspersonen leisten mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit einen wesentlichen Beitrag zum Rechtsfrieden.¿ Kolb: ¿Zugleich wird eines der Grundprinzipien des demokratischen Rechtsstaates verwirklicht: die Bevölkerung wird in die Mitgestaltung einbezogen.¿ Der vom Kabinett verabschiedete Entwurf des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes verändert allerdings den Katalog der Fälle, in denen die Schlichtungsstelle vor einer Klage-Einreichung bei Gericht angerufen werden muss. Bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten und für Ehrenschutzklagen ohne presserechtlichen Bezug wie Beleidigungen bleiben die Schiedsstellen zuständig. Herausgenommen wurden vermögensrechtliche Streitigkeiten mit einem Streitwert von bis zu 750 Euro, die bisher ebenfalls ein Fall für die Schiedsstellen sind. Kolb: ¿Damit können sich die Schlichtungsstellen auf ihren Kernbereich, die Streitschlichtung im nachbarlichen Umfeld, konzentrieren.¿ Hintergrund: Sachsen-Anhalt verfügt über ein flächendeckendes Netz an Schiedsstellen. In 211 Schiedsstellen, die in den Kommunen eingerichtet sind und der Kommunalaufsicht unterstehen, arbeiten 502 Schiedspersonen. Sie hatten im Jahr 2007 insgesamt 688 Fälle obligatorischer außergerichtlicher Streitschlichtung zu verhandeln, darunter 99 Fälle vermögensrechtlicher Streitigkeiten bis 750 Euro. Wer zum Beispiel bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten wegen überhängender Zweige Klage vor Gericht einreichen will, muss nachweisen, dass eine Schlichtung versucht wurde, aber keine Einigung erzielt werden konnte. Zuständig sind Schiedsstellen und die notariellen und anwaltlichen Schlichtungsstellen ¿ das sind alle Notare und Rechtsanwälte, die auf einer entsprechenden Liste der Rechtsanwaltskammer vermerkt sind Das Ehrenamt ist für die Justiz und die Rechtsprechung von sehr hoher Bedeutung.  Ehrenamtliche leisten als Schiedspersonen in Schlichtungsstellen außergerichtliche Streitschlichtung. Nimmt die Schlichtungsperson einen Vergleich auf, den beide Parteien unterschreiben, ist dieser rechtswirksam. Ehrenamtliche sind aber auch in die gerichtlichen Verfahren eingebunden. 5.700 ehrenamtliche Richterinnen und Richter sowie Schöffinnen und Schöffen waren im Jahr 2006 aktiv. Ihre Mitwirkung in den Prozessen gewährleistet, dass die Justiz Urteile nicht nur im Namen des Volkes, sondern auch durch das Volk spricht. Sie sind ein wichtiges Bindeglied zwischen der Gesellschaft und den Berufsrichtern und sie tragen erheblich zur Transparenz der gefundenen Entscheidung bei. Daneben engagierten sich zum Beispiel Betreuer sowie Anstaltsbeiräte in den Justizvollzugsanstalten ehrenamtlich in der Justiz. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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