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Magdeburg, den 16.06.2008

Kinderschutzgesetz geht in den Landtag

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 306/08 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 306/08 Magdeburg, den 17. Juni 2008 Kinderschutzgesetz geht in den Landtag Die Parlamentarischen Beratungen zu Sachsen-Anhalts neuem Kinderschutzgesetz können beginnen. Das Kabinett gab in seiner heutigen auswärtigen Sitzung in Dessau-Roßlau abschließend Grünes Licht für den Entwurf aus dem Sozialministerium für ein Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und zur Förderung der frühkindlichen Bildung. Zuvor hatten Verbände und Institutionen im Rahmen einer Anhörung Gelegenheit, Stellungnahmen zu dem Gesetzeswerk abzugeben. 90 Verbände und Einzelpersonen wurden um Stellungnahmen gebeten, 32 sind dem gefolgt. Mit dem Gesetz baut Sachsen-Anhalt sein Frühwarnsystem zur Wahrung des Kindeswohls aus. Zugleich wird die frühkindliche Bildung gestärkt. Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe erklärte: ¿Wir wollen Kinder besser vor Vernachlässigung und Misshandlung schützen. Zugleich wollen wir die Bildungschancen für Kinder deutlich erhöhen, indem wir für alle Kinder verbindlich im vorletzten Jahr vor der Einschulung eine Sprachstandsfeststellung einführen. Frühkindliche Bildung und Förderung sind ein entscheidender Schlüssel zu mehr Chancengerechtigkeit.¿ Ein zentrales Element des neuen Gesetzes sind die Vorsorgeuntersuchungen. Mit einem verpflichtenden Einladungswesen soll erreicht werden, dass mehr Eltern als bislang diese Kassenleistung auch wirklich wahrnehmen. Ärztinnen und Ärzte teilen einer neu einzurichtenden ¿Zentralen Früherkennungsstelle¿ mit, wenn sie eine der Vorsorgeuntersuchungen für Kinder im Alter vom 3. Lebensmonat bis zu fünfeinhalb Jahren durchgeführt haben. Die zentrale Früherkennungsstelle wird beim Landesamt für Verbraucherschutz eingerichtet. Zweite Säule des Gesetzes ist ein neues System der Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung für alle Kinder im vorletzten Jahr vor der Einschulung. Start für das neue Angebot der frühkindlichen Bildung und Förderung soll das Kindergartenjahr 2009/2010 sein. Eltern sollen dann verpflichtet werden, ihr Kind im vorletzten Jahr vor Beginn der Schulpflicht an einer Sprachstandsfeststellung und bei entsprechendem Bedarf dann an einer Sprachförderung teilnehmen zu lassen. Neu wird auch sein, dass bei der Anmeldung von Kindern in der Kita die Nachweise über Früherkennungsuntersuchungen vorzulegen sind. Das bedeutet aber nicht, dass Kinder ohne Früherkennungsuntersuchung vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden. Auf- und ausgebaut werden sollen auch lokale Netzwerke zum Schutz von Kindern. Laut aktueller Bundesdaten gibt es für Früherkennungsuntersuchungen im ersten Lebensjahr (bis U6) eine durchweg hohe Akzeptanz mit Teilnahmezahlen von 90 bis 95 Prozent. Die Inanspruchnahme der weiteren Untersuchungen ging jedoch in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich zurück. Ab der Untersuchung U9 (60. bis 64. Monat) liegt die Teilnahmequote nur bei 80 Prozent. Zum Hintergrund: Alle Vorsorgeuntersuchungen im Überblick Untersuchung U 1 (unmittelbar nach der Geburt): Hautfarbe, Atmung, Herzschläge, Spannungszustand der Muskeln, Reflexe Untersuchung U 2 (3. bis 10. Lebenstag): Körpermaße, Skelett, Haut, Genitalien, innere Organe, Motorik, Nervensystem Untersuchung U3 (4. bis 6. Lebenswoche): Trinkschwierigkeiten, Schluckstörungen, Reaktionen auf laute Geräusche Untersuchung U 4 (3. bis 4. Lebensmonat): Essverhalten, Lächeln als Reaktion auf Zuwendung, Hörverhalten Untersuchung U 5 (6. bis 7. Lebensmonat): Blickkontakt, Reaktion auf Zurufe der Eltern, Spielverhalten Untersuchung U 6 (10. bis 12 Lebensmonat): Infektionen, Sprachentwicklung, Reaktion auf leise Geräusche Untersuchung U 7 (21. bis 24. Lebensmonat): Gehverhalten, Befolgen von Aufforderungen, Schlafstörungen, Sprechen in der dritten Person Neu voraussichtlich ab 1. Juli Untersuchung U 7a (34. bis 36. Lebensmonat): Körperliche Entwicklung, Sprachentwicklung, Sehstörungen Untersuchung U 8 (4. Lebensjahr): Sprachstörungen, Einnässen, Schlafstörungen, soziale Kontakte Untersuchung U 9 (5. Lebensjahr): Sprachstörungen, Sprachverständnis, soziale Entwicklung, Wahrnehmungsstörungen Untersuchung U 10 (vollendetes 13. bis vollendetes 14. Lebensjahr): Seelische und schulische Entwicklung, gesundheitsgefährdendes Verhalten, chronische Erkrankungen, körperliche Untersuchung Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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