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Magdeburg, den 16.06.2008

Sachsen-Anhalt erhält 11,5 Millionen Euro aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 307/08 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 307/08 Magdeburg, den 17. Juni 2008 Sachsen-Anhalt erhält 11,5 Millionen Euro aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR Entsprechend einer bereits im Vorjahr geplanten und am 18. Januar 2008 unterzeichneten Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) sowie den neuen Ländern und Berlin werden verfügbare Mittel aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR künftig direkt an die Länder ausgezahlt. Solche Vermögenswerte ergeben sich insbesondere aus der Abwicklung von noch anhängigen Prozessen. Gegenwärtig stehen 45 Mio. Euro zur Auszahlung an die Länder zur Verfügung. Davon hat Sachsen-Anhalt 11,5 Mio. Euro erhalten. Diese Mittel sind für investive Zwecke einzusetzen und sollen zur Hälfte in den Bereich Wirtschaftsförderung, im Übrigen an die Stiftung Dome und Schlösser sowie in den Bereich Soziales fließen. Bei den Mitteln handelt es sich nicht um neu zur Verfügung stehendes Geld. Die Maßnahmen sind vielmehr bereits im Haushalt 2008 eingeplant. Zum Hintergrund: Das am 31. Mai 1990 von der Volkskammer der DDR beschlossene Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Parteien und andere politische Vereinigungen stellte das Vermögen der Parteien und mit ihnen verbundenen Organisationen, juristischen Personen und Massenorganisationen der DDR im In- und Ausland, unter Treuhänderschaft der Unabhängigen Kommission. Von diesem Zeitpunkt an waren Vermögensänderungen nur noch mit Zustimmung des Vorsitzenden der Unabhängigen Kommission (UKPV) möglich. Die Verwaltung des Vermögens übernahm die Treuhandanstalt, später die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS). In der Vergangenheit wurden Vermögenswerte insbesondere an die Kommunen übertragen (ehemalige Feriendienstobjekte), weiterhin flossen Mittel in die Kultur- und Forschungsförderung und den Denkmalschutz. Auch die Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur hat Mittel aus dem Parteienvermögen erhalten. Weitere Mittel sind insbesondere noch aus dem Abschluss der laufenden Gerichtsverfahren um den sog. NOVUM-Komplex zu erwarten, der Zeitpunkt ist jedoch noch nicht abzusehen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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