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Halle (Saale), den 18.06.2008

Volksfeste, Firmenfeste, Kita- und Schulpartys, Vereinsfeste ? welche Hygienebestimmungen gelten?

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 057/08 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 057/08 Halle (Saale), den 13. Juni 2008 Volksfeste, Firmenfeste, Kita- und Schulpartys, Vereinsfeste ¿ welche Hygienebestimmungen gelten? Neuer Flyer gibt kurz und übersichtlich Auskunft Vereins- und Straßenfeste, Schulparty oder Tage der offenen Tür in der Schule sind aus dem öffentlichen Leben nicht mehr wegzudenken. Essen und Trinken spielen dabei eine wichtige Rolle. Damit das Fest für alle Beteiligten ein Erfolg wird und ohne unangenehme Folgen bleibt, hat das Landesverwaltungsamt als zuständige Behörde in Sachen Verbraucherschutz einen Flyer erstellt, der kurz aber umfassend über die hygienischen Anforderungen für Lebensmittelverkaufstände auf Märkten, Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen informiert. Fragen, wie bei welcher Temperatur müssen Fleischerzeugnisse gelagert werden, darf die Sahnetorte auch am nächsten Tag noch angeboten werden oder müssen Rohprodukte getrennt von bereits zubereiteten Lebensmitteln aufbewahrt werden, werden übersichtlich nach Stichworten sortiert beantwortet. Der Flyer kann im Internet unter: www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de unter der Rubrik ¿Aktuell im LVwA¿ oder ¿Publikationen¿ heruntergeladen werden. Auch größere Stückzahlen werden zur Verfügung gestellt und können per mail pressestelle@landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de bestellt werden. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1246 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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