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Magdeburg, den 23.06.2008

Scheidungen auf Kosten des Landes

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 041/08 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 041/08 Magdeburg, den 24. Juni 2008 Scheidungen auf Kosten des Landes Magdeburg (MJ). In Sachsen-Anhalt zahlt das Land Anwaltskosten und regelmäßig Gerichtsgebühren für zwei von drei Scheidungen. In 67 Prozent aller Fälle wird für Familienrechtsverfahren Prozesskostenhilfe gewährt. ¿Da treibt ein wichtiges Gesetz Blüten¿, so Justiz-Staatssekretär Burkhard Lischka. ¿Ich vermag keinen sachlichen Grund zu erkennen, warum in Deutschland mehr als die Hälfte aller Scheidungen auf Steuerzahlerkosten subventioniert werden müssen.¿ Die Regelungen zur Prozesskostenhilfe (PKH) garantieren, dass jeder Bürger Zugang zum Recht hat. Wer die Anwaltskosten und die Gerichtsgebühren nicht aufbringen kann, erhält staatliche Hilfen, die er gegebenenfalls in Raten zurückzahlen muss. Bei 14.126 familiengerichtlichen Verfahren in Sachsen-Anhalt im Jahr 2007 ist in 13.957 Fällen PKH bewilligt worden (dabei zum Teil an beide Parteien eines Verfahrens, also z.B. den Noch-Ehemann sowie die Noch-Ehefrau). Lediglich in 1.256 Fällen wurde eine Rückzahlung in Raten vorgesehen. Lischka forderte, das Prinzip ¿Wer Raten zahlen kann, erhält Prozesskostenhilfe als Darlehen¿, endlich durchzusetzen. ¿Wer auf Grund seiner Einkommensverhältnisse seinen Anwalt nicht bezahlen kann, soll auch weiterhin Prozesskostenhilfe erhalten¿, sagte er. ¿Wer aber über ein Nettoeinkommen von über 2.000 Euro verfügt, von dem wird man sicherlich verlangen können, dass er zumindest einen Teil der gewährten Hilfe zurückzahlt und seine Prozesse nicht ausschließlich auf Kosten der Steuerzahler führt.¿ Lischka: ¿Wenn Gutverdiener mit einem Monats-Nettoeinkommen von  3.000 oder 4.000 Euro Prozesskostenhilfe in familiengerichtlichen Verfahren ohne Rückzahlungs-Verpflichtung erhalten können, weil sie z.B. die Kreditkosten für das nicht mehr bewohnte Haus, die Miete für zwei Wohnungen und sonstige Darlehen gegen rechnen können, ist das unnötig. Das muss der Gesetzgeber korrigieren.¿ Wenn bei verschiedenen Sozialleistungen extrem unterschiedliche Messlatten angelegt würden, sei das sozial ungerecht. ¿Es kann nicht sein, dass Hartz-IV-Empfänger beispielsweise nahezu ihr gesamtes Privatvermögen aufbrauchen müssen, bevor sie staatliche Leistungen beziehen, während wesentlich besser gestellten Gut- und Normalverdienern Prozesse ohne jegliche Rückzahlungsverpflichtung durch den Steuerzahler bezahlt werden¿, so Lischka. Ein von den Ländern in den Bundestag eingebrachter Gesetzentwurf sieht vor, die Eigenbeteiligung gut- und normal verdienender Parteien an den Prozesskosten angemessen zu erhöhen. Diejenigen, deren Einkommen und Vermögen über das im Sozialhilferecht definierte Existenzminimum hinausgeht, sollen Prozesskostenhilfe künftig im Regelfall nur noch als Darlehen erhalten, das zumindest teilweise zurückzuzahlen ist. ¿Ich bin optimistisch, dass wir mit der Bundesebene eine vernünftige Lösung finden¿, sagte Lischka. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Thema Prozesskostenhilfe, in der Lischka für die Länder mitarbeitet, hatte sich heute in Berlin getroffen und eine weitere Zusammenarbeit vereinbart. Hintergrund: Die Prozesskostenhilfe gewährleistet in allen Gerichtsbarkeiten den Zugang der Bürger zum Recht. Die Kosten dafür trägt die Landeskasse. Sie sind in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. In Sachsen-Anhalt stiegen die sogenannten Verfahrensauslagen (Prozesskostenhilfe, Beratungshilfe, Betreuungskosten) von 29,3 Millionen Euro im Jahr 1996 auf 84,2 Millionen Euro im Jahr 2007. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

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