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Halle (Saale), den 23.06.2008

Untersuchungen im so genannten Müllskandal durch Landesverwaltungsamt weiter kontinuierlich durchgeführt

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 061/08 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 061/08 Halle (Saale), den 23. Juni 2008 Untersuchungen im so genannten Müllskandal durch Landesverwaltungsamt weiter kontinuierlich durchgeführt Deponie Karsdorf beprobt ¿ Untersuchungen stehen noch aus Aus Sicht des Landesverwaltungsamtes, welches weiterhin kontinuierlich die Untersuchungen im so genannten Müllskandal durchführt, besteht für das Landwirtschaftsministerium Sachsen-Anhalt kein Anlass, aufgrund des Focus-Artikels weitere Schritte einzuleiten. Das Landesverwaltungsamt kontrolliert seit März dieses Jahres konsequent und flächendeckend alle Abfallanlagen, Gruben und Deponien, um eventuelle illegale Entsorgungsmechanismen aufzudecken. Wie bereits in den letzten Wochen bekanntgegeben, wurden dabei auf verschiedenen Deponien Unregelmäßigkeiten und nicht genehmigte Müllablagerungen festgestellt, die derzeit teilweise Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen sind. In den Fällen im Burgenlandkreis wurden sofort die notwendigen Konsequenzen angeordnet und umgesetzt. Im Fall der Deponie Karsdorf waren in den letzten Wochen im Rahmen unserer landesweiten Untersuchungen mehrere unangekündigte Kontrollen durchgeführt worden, die letzte am 10.6, bei welcher 15 Bohrungen mittels Rammkernsondierungen vorgenommen worden waren. Die Untersuchungsergebnisse werden in den nächsten Tagen erwartet. Wir bitten hierbei um Verständnis, dass erst mit Vorliegen der Ergebnisse weitere Aussagen getroffen werden. In dem oben erwähnten Focus-Artikel vom 23.6.08 wurden die zuständigen Behörden der neuen Bundesländer für ihre nachlässige Kontrollpraxis kritisiert, die es den Entsorgungsunternehmen in den alten Bundesländern damit erleichtern, Müll illegal zu entsorgen. ¿Pauschalierte Schuldzuweisungen bringen uns nicht voran. Dazu ist die Problemlage zu vielschichtig und kompliziert. Denn eines muss klar sein, wo kein Wille zu illegaler Entsorgung, da auch kein Angebot.¿, kommentierte Thomas Leimbach, Präsident des Landesverwaltungsamtes die Aussagen im Focusartikel. Laut Kreislaufwirtschaftsabfallgesetz (Bundesgesetz) gilt das Verursacherprinzip. D.h. Erzeuger und Besitzer von Abfall sind verpflichtet, sich über die Zulässigkeit der Endentsorgung zu vergewissern. Das heißt nichts anderes als dass seitens des Besitzers von Abfall sichergestellt werden muss, dass der Abfall in dafür zugelassene Anlagen entsorgt wird. Voraussetzung dafür wiederum ist eine richtige Einstufung des Abfalls (Abfallschlüsselnummern) durch die Erzeugerbehörde. Daraus ergibt sich durchaus eine Mitverantwortung der alten Bundesländer bei der Aufklärung der jüngsten Vorfälle und darüber hinaus zukünftig eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten, um ähnlichen Vorkommnissen von vornherein den Nährboden zu entziehen. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1246 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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