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Magdeburg, den 25.06.2008

Schutz von Handwerkern vor Zahlungsausfall

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 042/08 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 042/08 Magdeburg, den 26. Juni 2008 Schutz von Handwerkern vor Zahlungsausfall Magdeburg/Berlin (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Professor Angela Kolb hat begrüßt, dass der Bundestag die gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Handwerker vor schlechter Zahlungsmoral verbessert hat. ¿Das war überfällig.¿ Forderungsausfälle seien insbesondere in den neuen Ländern für viele Unternehmen ein Existenz bedrohendes Problem. Zugleich übte sie Kritik: ¿Das Gesetz springt zu kurz¿, sagte Kolb. Das Forderungssicherungsgesetz verbessert die Möglichkeiten vor allem von Werkunternehmern in der Baubranche, sich gegen Forderungsausfälle zu schützen und berechtigte Forderungen auch durchzusetzen. So werden die Voraussetzungen, unter denen ein Unternehmer Abschlagszahlungen verlangen kann, verändert. Kolb: ¿Die neuen Regelungen sind aber nicht umfassend genug. Das wichtige Element der vorläufigen Zahlungsanordnung fehlt. Es war aufgrund einer Initiative von Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen im Gesetzentwurf enthalten und wäre besser mitbeschlossen worden.¿ Über die vorläufige Zahlungsanordnung hätten Geldforderungen unter bestimmten Voraussetzungen bereits vollstreckt werden können, bevor ein entsprechendes Urteil vorliegt. Kolb: ¿Ohne dieses Instrument bleibt der Schutz insbesondere kleiner Unternehmen hinter den Möglichkeiten zurück.¿ ¿Dabei darf es nicht bleiben¿, so Kolb. Die Ministerin forderte das Thema im Herbst erneut aufzunehmen. Sachsen-Anhalt werde sich stark dafür machen, für die Handwerker noch mehr zu erreichen, als bisher auf dem Tisch liege. Hintergrund: Im Jahr 2007 wurden im Land Sachsen-Anhalt 850 Unternehmensinsolvenzen gezählt. Das geht aus Daten des Statistischen Landesamtes hervor. Nach Schätzungen der Handwerkskammer Halle hat jeder dritte der mehr als 15.000 Betriebe im Kammerbezirk mit Forderungsausfällen zu kämpfen. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

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